Bundestagsdebatte zum Stammzellengesetz / BDI plädiert für Verschiebung des Stichtages
(Berlin) - Mit Blick auf die Bundestagsdebatte über die Änderung des Stammzellengesetzes am Donnerstag (14. Februar 2008) plädiert der BDI dafür, die gegenwärtige Stichtagsregelung zu ändern. Vor dem Hintergrund vielfach geäußerter ethischer Gesichtspunkte stellt der Vorschlag, den Stichtag auf den 1. Mai 2007 zu verschieben, eine sehr geeignete Lösung dar, so Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Dieser Vorschlag werde auch von den Bundesministern Glos, Schavan, Schmidt und Seehofer unterstützt.
Die Änderung der Stichtagsregelung ermöglicht es deutschen Forschern die Entwicklungs- und Zellbiologie, die Reproduktionsmedizin, Humangenetik und die Ursachenforschung von Krankheiten mit voranzutreiben. So könnte Deutschland weiter an der Spitze der Gesundheitsforschung mitarbeiten. Gleichzeitig bleiben mit dem Embryonenschutzgesetz und dem Stammzellengesetz die hohen Anforderungen bestehen, die die Menschenwürde und das Recht auf Leben achten und schützen, sagte Kreklau.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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