Bundestariftreuegesetz ist Angriff auf die Tarifautonomie
(Frankfurt am Main) - Bundesarbeitsministerin Bas hat einen Gesetzesentwurf für ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Der völlig untaugliche Vorschlag der Ampelkoalition wurde zwar verschlankt, beinhaltet aber immer noch deutlich zu viel Bürokratie. Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine erhebliche Belastung für die deutsche Wirtschaft und würde die ohnehin schon komplexe Vergabepraxis weiter verkomplizieren und verteuern.
Pollert: „Ziel des Tariftreuegesetzes ist eine höhere Tarifbindung. Das Ziel ist gut und richtig, der Weg aber falsch. Die negative Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Diese wird durch das Gesetz in unzulässiger Weise eingeschränkt. Zudem ist das Gesetz nach Einschätzung namhafter Professoren verfassungs- und unionsrechtswidrig und es stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit der in der Europäischen Union rechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit.“
Nach Auffassung der VhU kann eine Stärkung der Tarifbindung nur durch Freiwilligkeit und einfach zu handhabende und vor allem wettbewerbsfähige Tarifverträge erreicht werden. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen werden wegen der komplizierten Vergabeverfahren von einer Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abgeschreckt. Dies zeigen die Erfahrungen aus einigen Bundesländern.
Das Tariftreuegesetz soll am 6. August von der Regierung verabschiedet werden, danach müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. „Wir werden die Hessische Landesregierung bitten, sich im Sinne der hessischen Unternehmen für eine weitere Verschlankung der Vorschriften und des Vergabeprozesses auf Bundesebene einzusetzen“, so Pollert abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0