Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Bundesteilhabegesetz muss Leistungen für Menschen mit Behinderung verbessern - Blinde Menschen erwarten eine gerechte Blindengeldlösung!

(Berlin) - Die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales wird am Samstag (16. November) über die Inhalte eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung beraten. Andrea Nahles (SPD) und Ursula von der Leyen (CDU) leiten die Gespräche.

Die Verbände blinder und sehbehinderter Menschen erwarten, dass mit diesem Gesetz die bisherigen Landesblindengelder zu einem Bundesteilhabegeld weiterentwickelt werden.

Derzeit zahlen alle Bundesländer ein Blindengeld. Doch die Höhe dieser Leistung ist nach zahlreichen Sparrunden mittlerweile höchst unterschiedlich. "Wer beispielsweise im thüringischen Bad Salzungen lebt, bekommt monatlich knapp 260 Euro weniger als der blinde Bewohner des wenige Kilometer entfernten Philippsthal in Hessen. Das hat mit gleichen Lebensbedingungen nichts mehr zu tun", erklärt Michael Herbst, Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), "noch ungerechter ist die Situation für schwer sehbehinderte Menschen: Sie bekommen nur in sechs Bundesländern ein abgestuftes Blindengeld."

"Wir erwarten deshalb, dass jetzt mit einem Bundesteilhabegesetz ein Teilhabegeld geschaffen wird, das für blinde und sehbehinderte Menschen die bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigt und das auch den Unterstützungsbedarf von Menschen mit anderen gravierenden Behinderungen berücksichtigt. Die Konzepte dafür liegen auf dem Tisch", ergänzt Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Ein Bündnis von Behindertenverbänden hat daher für die Koalitionsverhandlungen eine Formulierung vorgeschlagen, die sie an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales geschickt hat. Der Formulierungsvorschlag lautet:

"In Zusammenarbeit mit den Ländern soll zu Beginn der Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz außerhalb der Sozialhilfe verabschiedet werden, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet, ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden."

"Wir hoffen, dass die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales die Belange behinderter Menschen ernst nehmen und behinderte Menschen und ihre Verbände zukünftig intensiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat beispielsweise bereits einen Gesetzentwurf formuliert, der eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes bieten kann", so Herbst und Bethke.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe unter www.teilhabegesetz.org

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Andreas Bethke, Geschäftsführer Rungestr. 19, 10179 Berlin Telefon: (030) 285387-0, Fax: (030) 285387-20

(cl)

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