Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Bundesverband begrüßt Koalitionsvereinbarung Stifterisches Engagement soll durch bessere Rahmenbedingungen erleichtert werden / „Gesellschaftspolitisch richtig und wichtig“

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die Vereinbarungen der Koalitionsparteien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen. „Die Koalitionäre haben großes Lob verdient: Die Vorhaben zur Stärkung des privaten gemeinnützigen Stiftungswesens sind gesellschaftspolitisch richtig und wichtig“, so Dr. Hans Fleisch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Wenn die angekündigten Verbesserungen für Stiftungen und sonstiges bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden, wird dies in allen Bereichen unseres Landes positive Spuren hinterlassen – besonders in Wissenschaft, Kultur, Bildung und Soziales.“

SPD-Vorstand und die Bundestagsfraktion von CDU und CSU haben jeweils mit großer Mehrheit den Koalitionsvertrag gebilligt, in dem auch die „Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts“ vereinbart ist. Dadurch sollten „Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen“. Ziel sei, „die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Zuwendungen zu schaffen“, so das Koalitionspapier.

„Ich bin optimistisch, dass den Worten Taten folgen werden“, so Dr. Hans Fleisch. Stiftungen haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer der tragenden Säulen der aktiven Bürgergesellschaft entwickelt; dies ist den meisten Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft zunehmend bewusst. Im so genannten Dritten Sektor sind 2 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt und eine noch weit größere Zahl ehrenamtlich aktiv. Die letzte grundlegende Reform im Stiftungsrecht liegt fünf Jahre zurück und hat bereits die Zahl der Stiftungsneugründungen erhöht.

Im Kern gehe es darum, so Fleisch, private Ressourcen für das Gemeinwohl zu mobilisieren und Engagement zu beflügeln. Konkret müssen größere Zuwendungen in den Grundstock auch bestehender Stiftungen steuerlich abzugsfähig werden, die Spendenabzugsgrenze sollte vereinheitlicht werden - nach schweizerischem Vorbild auf 20 Prozent der Einkünfte - und durch Abbau bürokratischer Hemmnisse gelte es, bürgerschaftliches Engagement in Deutschland nachhaltig zu erleichtern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Kathrin Succow, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Telefax: (030) 89794711

(sk)

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