Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Bundesverband Deutscher Stiftungen nennt fünf wichtige Verbesserungspunkte

(Berlin) - Vor der Beratung des Vermittlungsausschusses zum „Gesetz zur weiteren Förderung von Stiftungen“ erklärt der Bundesverband Deutscher Stiftungen:

Ob es zu einem viel beschworenen neuen Stiftungsboom kommen wird, hängt von der Entscheidung im Vermittlungsausschuss ab, der am Mittwoch tagen wird. Vor allem fünf wichtige Forderungen sind noch zusätzlich umzusetzen, um den potenziellen Stifterinnen und Stiftern die Errichtung einer Stiftung leicht zu machen und ihnen zu zeigen, dass ihr Einsatz für das Gemeinwohl in Deutschland wirklich gewünscht ist.

(1) Das Endowmentverbot muss aufgehoben werden: Stiftungen sollen ihre Mittel teilweise für eine andere Stiftung als Startkapital oder Zustiftung einsetzen können.

(2) Neu errichteten Stiftungen soll die Thesaurierung, also die Erhöhung des Stiftungskapitals aus den Erträgen des Kapitals in den ersten drei Jahren gestattet sein. Diese Ansparmöglichkeit dient der Sicherung des Aufbaus und der dauernden Existenz der Stiftung.

(3) Die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene 40.000 DM-Regelung begünstigt Stifter mit einem kleineren Vermögen. Auch Stifter, die ein großes Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringen wollen, müssen zum Stiften angeregt werden. Dies kann durch eine Erhöhung der Freibeträge oder die Ausweitung des bestehenden Sonderausgabenabzugs erreicht werden.

(4) Die im Einkommensteuergesetz geregelte Spendenhaftung muss weniger rigoros ausgestaltet werden. Vor allem verschuldensunabhängige Haftungstatbestände darf es nicht mehr geben.

(5) Insgesamt muss das Stiftungssteuerrecht klarer und verständlicher formuliert werden, damit die Stifter wissen, was sie steuerlich erwartet, wenn sie ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke weggeben.

Die Forderungen sind Bestandteil der "Vorschläge zur Weiterentwicklung des Stiftungs- und Stiftungs­steuerrechts", die der Bundesverband Deutscher Stiftungen im Dezember 1999 der Öffentlichkeit vorge­stellt hat und die auch Informationsgrundlage der Arbeitsgruppe waren, über deren Kompromissvorschläge der Vermittlungsausschuss entscheiden wird. Weitere Verbesserungen für ein günstiges Stiftungsklima in Deutschland – im steuerlichen und zivilrechtlichen Bereich – werden sich nach Einschätzung des Bundesverbandes beim jetzigen Verfahrensstand nicht verwirklichen lassen. Der Bundesverband setzt sich daher dafür ein, dass das vorliegende Gesetz nun zügig in verbesserter Fassung verabschiedet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen, Ulrich F. Brömmling, Leiter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Alfried-Krupp-Haus, Binger Straße 40, 14197 Berlin, Telefon (030) 89 79 47 - 77, Telefax (030) 89 79 47 - 11

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