Bundesverband Pflegemanagement mahnt schnelle Umsetzung des BEEP-Gesetzes an
(Berlin) - Im Rahmen der Vorständekonferenz des Bundesverbandes Pflegemanagement am 27.11.2025 hat sich der Bundesvorstand gemeinsam mit den Landesgruppen des Bundesverband Pflegemanagement besorgt gezeigt über die Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in den Vermittlungsausschuss zu überführen.
Auslöser ist das geplante Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel, das laut Län-dern zu Mindereinnahmen von rund 1,8 Milliarden Euro für die Krankenhäuser führen könnte. Die finanzielle Sorge wird vom Verband ausdrücklich anerkannt – dennoch ist klar: Die mit dem Gesetz vorgesehene zentrale Reform der pflegerischen Befugnisse darf nicht aufgrund fachfremder Streitpunkte ausgebremst werden.
Das BEEP-Gesetz mit seiner grundlegenden Kompetenzerweiterungen und Stär-kungen der beruflichen Pflege ist in diesem Teil eines der wichtigsten Gesetzes-vorhaben für die pflegerische Versorgung in Deutschland. Jede Verzögerung führt dazu, dass Versorgungslücken weiter bestehen, Teams überlastet bleiben und dringend notwendige strukturelle Entlastungen ausgehebelt werden.
„Wir erkennen die finanziellen Bedenken der Länder an – aber sie dürfen nicht dazu führen, dass eine überfällige und breit getragene Reform der Pflege erneut blockiert wird“, erklärt Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement. „Die Pflegekompetenzerweiterung wird seit über einem Jahr diskutiert, von Bundestag und Ländern unterstützt – und jetzt soll sie wegen eines fachfremden Änderungsantrags pausieren? Das ist ein fatales Signal an die Pro-fession und an die Versorgungssicherheit im Land.“
Der Verband kritisiert, dass im parlamentarischen Prozess erneut ein sachfremdes Verfahren über ein Omnibusverfahren angehängt wurde – mit der Folge, dass die pflegerische Befugniserweiterung zum politischen Spielball bzw. Objekt der Verzögerung wird. Die Pflege stehe mitten in einer Versorgungskrise, und jede politische Verzögerung habe unmittelbare Auswirkungen auf Patientinnen, Patienten und pflegebedürftige Menschen.
Bei dem BEEP-Gesetz gehe es zentral um die Befugniserweiterung in der Pflege – und ausschließlich darum. Es dürfe nicht länger akzeptiert werden, dass auf den Schultern der Pflege finanzpolitische oder verfahrensfremde Konflikte „mitverhandelt“ und ausgetragen werden. Die Profession braucht klare Entscheidungen, ver-lässliche Rahmenbedingungen und eine Politik, die Sachthemen sauber voneinander trennt.
Im Rahmen der Vorständekonferenz stellten alle Landesgruppen des Bundesverbands Pflegemanagement geschlossen klar: Die Modernisierung pflegerischer Kompetenzen ist nicht verhandelbar und muss ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V., Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 44 03 76 93
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