Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt Rechtsicherheit für Wohnungseigentümer / Bundestag beschließt Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

(Berlin) - Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die gestern (14. Dezember 2006) vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt. „Mit diesen Änderungen ist der Gesetzgeber den Forderungen der Wohnungswirtschaft gefolgt, die bislang herrschende Rechtsunsicherheit durch klare gesetzliche Regelungen weitestgehend zu beseitigen“, unterstrich der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Danach kann die Verteilung für Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten durch mehrheitliche Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden. Auch werden Wohnungseigentümer künftig mit einer Dreiviertel-Mehrheit über Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Wohnanlage und deren Anpassung an den Stand der Technik beschließen können.

Eine entscheidende Verbesserung ergibt sich auch aus den nunmehr gesetzlich getroffenen Regelungen zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit. „Danach haften Wohnungseigentümer sowohl gegenüber Dritten, als auch gegenüber der Gemeinschaft nur in Höhe ihres Miteigentumsanteils und nicht mehr mit ihrem gesamten privaten Vermögen“, erläuterte Dorn.

Auch die Möglichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, rückständige Hausgeldforderungen gegen einen insolventen Miteigentümer in der Zwangsversteigerung geltend zu machen, werden verbessert.

„Das geänderte Gesetz wird dazu beitragen, dass in den meisten strittigen Fragen der jüngsten Zeit wieder Rechtssicherheit herrschen wird“, vermutet Rüdiger Dorn.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 1. Mai 2007 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

NEWS TEILEN: