Pressemitteilung | Erwerbslosen Forum Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Hartz IV wird sehr teuer / Hungerlöhne in Deutschland sind Referenz für angebliches Existenzminimum

(Bonn/Karlsruhe) - Für das Erwerbslosen Forum Deutschland wurde bei der heutigen (21. Oktober 2009) Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht deutlich, dass der Hartz IV-Eckregelsatz völlig "daneben" ist. Selbst wenn man der zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), aus dem der Eckregelsatz von Hartz IV gebildet wird, eine gewisse wissenschaftliche Seriosität unterstellen darf, wurde heute (21. Oktober 2009) deutlich, dass die Methode völlig ungeeignet ist, um das Grundrecht auf Gewährleistung auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu befriedigen. Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe unterteilt die Einkommensbezieher in 5 Gruppen und rechnet Menschen heraus, die Sozialleistungen beziehen. Für den Hartz IV-Regelsatz wurde die unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher für eine angebliche Bedarfsdeckung herangezogen, wobei dann am tatsächlichen Ausgabeverhalten der "Hungerlohnbezieher" nochmals Abstriche an den verschiedenen Verbrauchspositionen gemacht. Mit der Heranziehung der EVS wäre aber überhaupt nicht geklärt, ob denn bei den unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher deren existenzsichernde Bedarf mit deren Einkommen überhaupt gedeckt sei. Die beiden Bochumer Anwälte Andreas Buntrück und Martin Reucher machten heute (21. Oktober 2009) in Karlsruhe deutlich, dass der Eckregelsatz nicht reicht. So könne man von den Ansparbeträgen des Hartz IV-Eckregelsatzes sich allenfalls einen Fahrradhelm leisten, aber ein Fahrrad könne man davon nicht ansparen. Die schwarz-gelbe Koalition wird in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wohl neu auflegen werden müssen.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, der heute (21. Oktober 2009) der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht beiwohnte:

"Es wurde heute (21. Oktober 2009) deutlich, dass der Eckregelsatz bei Hartz IV willkürlich gewählt wurde und die angeblichen Bedarfspositionen ebenfalls willkürlich gewählt wurden. So bleibt der Betrag von 345 Euro 2005 bis heute unverändert, abgesehen von der Anpassung von der Rentenentwicklung. Aber diese erscheint uns nicht zulässig, da das derzeitige Rentenniveau anders als die Lohnentwicklung ist. Die Erhebungsmethoden des statistischen Bundesamtes erscheinen uns in sofern seriös, wenn nur um das Ausgabeverhalten unserer Bevölkerung insgesamt geht. So werden die unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher für das menschenwürdige Existenzminimum als Maßstab herangezogen, diese beziehen aber Einkommen, die weder menschenwürdig, noch existenzsichern sind. Hier ist unsere Wirtschaft mit ihren Nicht-Existenzsichernden Löhnen gefragt. Jeder würde sofort sagen, wenn ähnliche Erhebungen in Ländern der dritten und vierten Welt herangezogen durchgeführt werden, dass die unseriös wäre und die Menschen verhungern. Unser Problem ist, dass die Menschen im unteren Quintil anscheinend kaum Einkommen beziehen, die auch nur annährend dazu geeignet sind, um auch nur den täglichen Ernährungsbedarf zu decken. Hartz IV gesteht einem erwachsenen Menschen 1.580 kcal täglich zu. Aber ein Mensch mit gesunder Ernährung und ausreichender Bewegung benötigt nun mal 2.550 kcal. Unsere Wirtschaft schein auch der Auffassung zu sein, dass Menschen ihren täglichen Bedarf mit ihrem Verdienst nicht mehr decken sollen. Wie lange möchte sie noch Menschen nicht menschenwürdig und nicht existenzsichern entlohnen. Bei einem Mindestlohn von 10 Euro würden sich beispielsweise für Singles diese Probleme nicht mehr stellen. Das sollte bei uns machbar sein. Es wurde heute (21. Oktober 2009) deutlich, dass nach ein Richterspruch des Bundesverfassungsgericht sehr, sehr teuer wird. Abgesehen von den vielen handwerklichen Fehlern bei Hartz IV, die ebenfalls heute deutlich wurden. Es sind vor allen Kinder, die darunter extrem leiden, aber auch alle anderen Hartz IV-Bezieher. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb sehr deutlich erklärt, dass es - entgegen der Berichterstattung- um alle Hartz IV-Eckregelsätze gehe."

Quelle und Kontaktadresse:
Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing, Sprecher, Presse Schickgasse 3, 53117 Bonn Telefon: (0228) 2495594, Telefax: (0228)

(el)

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