Bundesverfassungsgericht: Länder unterstützen DAV-Forderungen
(Berlin) - Schon lange dringt der Deutsche Anwaltverein (DAV) darauf, dass wesentliche Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) von der Zustimmung des Bundesrates abhängig gemacht werden müssen. Der DAV begrüßt, dass diese Forderung nun von mehreren Bundesländern explizit aufgegriffen wurde.
"Eine resiliente Justiz ist in Zeiten eines erstarkenden Extremismus unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter daran arbeiten, die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit resilienter auszugestalten. Wichtige Vorschläge dazu sind bereits konsentiert.
Im Grundgesetz sollte aber auch verankert werden, dass jedenfalls funktionswesentliche Änderungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Wir begrüßen, dass mehrere Bundesländer nun parteiübergreifend eine entsprechende Initiative ergriffen haben.
Gleichzeitig dürfen wir die Landesjustiz nicht aus den Augen verlieren: Auch die Landesverfassungsgerichte sind noch längst nicht ausreichend geschützt."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Pressestelle
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190
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