Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
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Bundesverfassungsgericht lehnt Klage Berlins ab / Mieterbund kritisiert „Aufforderung“ zum Wohnungsverkauf als falsch

(Berlin) - „Zumindest wohnungs- und sozialpolitisch ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvF 3/03) nicht nachvollziehbar“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einer ersten Stellungnahme. „Mit der ‚Aufforderung’, landeseigene Wohnungsbestände zu veräußern sendet das Bundesverfassungsgericht ein eindeutig falsches Signal an Bundesländer und Kommunen.“

Rips betonte, dass Wohnungsverkäufe letztlich auch kein taugliches Mittel zur Haushaltssanierung seien. Die Verkaufserlöse könnten zwar zur Schuldentilgung und damit zur Verringerung der Zinsbelastung eingesetzt werden. Auf der anderen Seite drohten aber drastische Mehrausgaben. So müssten ggf. Belegungsrechte für einkommensschwache Mieter gekauft werden. Zu erwartende Mieterhöhungen in den verkauften Wohnungsbeständen führten zu höheren Ausgaben der öffentlichen Hand bei Unterkunftskosten für ALG-II- oder Sozialhilfeempfänger, und es müssten Mehrausgaben beim Wohngeld einkalkuliert werden. „Der Verkauf von Wohnungsunternehmen – des Tafelsilbers also – ist unumstößlich und mögliche Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Wohnungsbestände entfallen dauerhaft.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abweisung der Klage Berlins unter anderem damit begründet, es „bestehen Erfolg versprechende Möglichkeiten, aus eigener Kraft die vorhandenen Haushaltsengpässe zu bewältigen“. Haushalts-Konsolidierungspotentiale sah das Gericht vor allem bei den Ausgaben im Bereich Wohnungswesen und auf der Einnahmenseite durch künftige Privatisierungserlöse. Durch Veräußerung des landeseigenen Wohnungsbestandes könnten etwa 5 Milliarden Euro erzielt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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