Pressemitteilung | Erwerbslosen Forum Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Wachstumsbedarf von Kindern ab dem Schulalter endlich wieder anerkennen! / Mangelernährung durch Hartz IV stoppen!

(Bonn/Frankfurt/Göttingen) - Am Dienstag (20. Oktober 2009) wird sich das Bundesverfassungsgericht mit den Regelsätzen von Hartz IV befassen. Das derzeitige Niveau der Regelsätze bedeutet Mangelernährung und staatlich verordnete Kinderarmut.

Das Bündnis für 500 Euro Eckregelsatz erwartet eindeutige Aussagen zum altersbedingten Entwicklungs- und Wachstumsbedarf von Kindern. Dieser muss sich in einem höheren Prozentsatz des Eckregelsatzes ausdrücken. Die Bundesregierung streitet das seit Einführung von Hartz IV ab. Dabei hat sie bis Juli 2009 den Bedarf von Schulkindern unter 14 auf den von Säuglingen gekürzt und den Regelsatz von heranwachsenden Jugendlichen auf den von erwachsenen Haushaltsangehörigen gedrückt. Ab Juli 2009 ist zwar die Kürzung des Regelsatzes von Schulkindern unter 14 Jahren weitgehend rückgängig gemacht worden. Allerdings nur befristet bis 2011 und nur, um im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Binnennachfrage zu erhöhen. "Es ist unglaublich, dass die Bundesregierung bis heute nicht berücksichtigt, dass Kinder ab dem Schulalter einen Wachstumsbedarf haben. Das Verfassungsgericht muss das korrigieren," stellt Edgar Schu (ABSP), Mitglied des Kampagnenrats des Bündnisses, fest. "Es ist offensichtlich, dass Schulkindern nur ein höherer Bedarf zuerkannt wurde, um die Konjunktur anzukurbeln. So werden Kinder für zu steigernde Gewinnerwartungen instrumentalisiert", sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Auch wenn es kein Gegenstand des Verfahrens ist, wäre ferner eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, dass auch jugendliche Haushaltsangehörige im Alter von 14 bis 17 Jahren nach wie vor aufgrund ihres Wachstums einen höheren Bedarf haben als Haushaltsangehörige ab dem Alter von 18 Jahren. Das wurde bis zur Einführung von Hartz IV der Sozialhilfe auch so zugrunde gelegt. Ebenso mahnt das Bündnis das Bundesverfassungsgericht, die seit Juli vergangenen Jahres anhängige Klage (-1 BvR 1523/08-) einer alleinstehenden Frau aus dem Rhein-Neckar-Kreis bald zu behandeln. Sie hatte in ihrer Klage (*) deutlich gemacht, dass der Eckregelsatz in aller Hinsicht völlig unzureichend ist und dies anhand ihres bescheidenen Lebens vorgerechnet.

Das Landessozialgericht Hessen fordert die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Eckregelsatzes. Zu diesem Punkt weist das Bündnis 500 Euro Eckregelsatz darauf hin, dass jeder Eckregelsatz unter 500 Euro für die Betroffenen Mangelernährung bedeutet. Von einem Betrag von 3,94 Euro/Tag, wie er selbst bei einem Eckregelsatz von 440 Euro für Essen und nicht-alkoholische Getränke impliziert ist, kann ein alleinstehender Erwachsener sich weder gesund ernähren noch ausreichend bewegen.

Mitglieder des Kampagnenrates des Bündnisses stehen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Zudem wird Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland, bei der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht persönlich vor Ort sein.

* http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/8_112009110111_319_1.htm

http://www.500-euro-eckregelsatz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing, Sprecher, Presse Schickgasse 3, 53117 Bonn Telefon: (0228) 2495594, Telefax: (0228)

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