Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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Bundesverfassungsgericht weist Ökosteuerklage deutscher Transportunternehmen zurück / Urteilsspruch könnte sich schon bald als Pyrrhus-Sieg für die Staatsfinanzen erweisen

(Frankfurt am Main) – Das Bundesverfassungsgericht hat nach über 4 (!) Jahren über die von 5 deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Unterstützung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Ungleichbehandlung durch die Ökosteuer entschieden. Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte das höchste deutsche Gericht eine mündliche Verhandlung durchgeführt, die sowohl dem BGL als auch seinen Verfahrensbevollmächtigten, den Professoren Herdegen und Schön, Vertretern der Bundesregierung und weiteren Sachverständigen und Wirtschaftsforschungsinstituten die Möglichkeit bot, zu den Folgen der Ökosteuerreform auf die wirtschaftliche Situation im Transportgewerbe und zur Frage des internationalen Wettbewerbs im Güterkraftverkehr Stellung zu nehmen.

Die am 20. April verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann nicht zufrieden stellen: Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Entscheidung stark formal argumentiert. Das Bundesverfassungsgericht war nicht bereit, die bis zur Existenzvernichtung gehende Belastungswirkung der Ökosteuer für den deutschen Transportsektor verfassungsrechtlich zu berücksichtigen. Dem Gesetzgeber scheint ein nahezu unbeschränkter Gestaltungsspielraum eröffnet zu werden, Unternehmensgruppen zu fördern oder zu belasten. Das Gericht lies anklingen, dass das Maß der Abgabenlast am Standort Deutschland schlicht in das unternehmerische Risiko falle.

Das mittelständische deutsche Transportgewerbe nimmt diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit großer Enttäuschung zur Kenntnis. Die Existenzbedrohungen deutscher Unternehmer werden damit im internationalen Wettbewerb auch und gerade durch die bevorstehende EU-Erweiterung weiter verstärkt. Wegen der nach wie vor ausbleibenden Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Verkehrsmarkt wird der Verdrängungswettbewerb gebietsfremder Transportunternehmen zu Lasten der heimischen Transportwirtschaft rasant an Fahrt gewinnen. 20 bis 25 % der Arbeitsplätze in deutschen Transportbetrieben sind unmittelbar bedroht und auf mittlere Sicht nicht mehr wettbewerbsfähig.

Die Folgen der jetzt verfassungsrechtlich unumstrittenen Ökosteuer sind seit längerem in der Realität nachvollziehbar. Die 1999 vom deutschen Gesetzgeber mit der Ökosteuer veranlasste „Schrumpfkur“ - ausschließlich für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe - wird sich fortsetzen, die Existenzvernichtungsmaschinerie steigender Insolvenzen bleibt unter Dampf. Schon bald werden bislang noch bei deutschen Transportbetrieben beschäftigte Fahrer, Disponenten und Angestellte das ohnehin marode deutsche Sozialsystem als Arbeitslose weiter belasten.

„Jeder in Deutschland vom Markt genommene oder ausgeflaggte Lkw“, so erinnert BGL-Präsident Hermann Grewer, „kostet den deutschen Staat durch Einnahmenausfälle und Sozialkosten Jahr für Jahr etwa 78 000 Euro!“ Angesichts einer Zahl von rund 100 000 bis 130 000 deutscher Lkw, die demnächst keine wirtschaftliche Grundlage mehr haben werden, führt dies zu Einbußen zu Lasten der deutschen Finanzhaushalte in Höhe von 8 bis 10 Milliarden Euro – das ist mehr als dreimal soviel wie die Maut in Deutschland in die leeren Staatskassen spülen sollte. Insofern könnte sich das Karlsruher Urteil bald als Pyrrhus-Sieg für die deutsche Finanz- und Verkehrspolitik erweisen, weil ein weiteres Milliardenloch in die ohnehin maroden Staatsfinanzen gerissen wird. „Straßenbau könnte so – trotz zunehmender Verkehrsbelastungen - in absehbarer Zeit zu einem eher historischen Thema werden“, befürchtet Grewer.

Die Empfehlung des BGL an seine Mitgliedsunternehmen kann angesichts dieses Urteils weiterhin nur lauten, deutsche Arbeitsplätze nur in denjenigen Marktsegmenten zu sichern, die nicht unmittelbar dem wachsenden internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Nicht kostendeckende Aufträge im Dumpingwettbewerb sind noch konsequenter als bisher abzulehnen. Bis 2015 bedeutet dies, dass mehr als die Hälfte des Transportmarktes nur noch von ausländischen Standorten erfolgreich bedient werden kann. „Leider bietet unsere Verfassungsrechtsprechung anscheinend keinen effektiven Schutz gegen ideologische Standortentscheidungen“, meint BGL-Präsident Grewer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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