Bundeswaldgesetz hat sich bewährt / AGDW sieht keinen Bedarf zur Novellierung des BWaldG
(Berlin) - Bevor über eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes nachgedacht wird, sollten die Verantwortlichen in Politik und Ministerien zunächst die Vielzahl angefangener Projekte und Verfahren abarbeiten. Die Einlösung des Versprechens von Staatsekretär Matthias Berninger vom Waldgipfel 2001, einen gerechten Ausgleich für die Einschränkungen der Waldbewirtschaftung in den FFH-Gebieten zu schaffen, steht noch aus. Solange der Ausgleich nicht geregelt ist, können wir nicht über das Bundeswaldgesetz reden, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michael Prinz zu Salm-Salm anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche 2003 in Berlin.
Nach Ansicht der AGDW werden die Betriebe durch die geplanten Steueränderungen, den Strukturwandel in der Forst- und Landwirtschaft und die europarechtlichen Vorgaben wie FFH-Ausweisung und Wasserrahmenrichtlinie bereits in schwer tragbarem Maße belastet.
Ziel der von den Regierungsparteien geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) ist es, Detailregelungen für die Bewirtschaftung in Forstbetrieben zu treffen. Verkannt wird dabei aber, dass es sich bei dem BWaldG um ein Rahmengesetz handelt, das durch entsprechende Ländergesetze ausgefüllt wird. Innerhalb eines weiten Rahmens können in den Landeswaldgesetzen die jeweiligen regionalen Besonderheiten Berücksichtigung finden, so dass die biologische Vielfalt im Wald erhöht wird. So wird auch der Waldumbau von Monokulturen hin zu stabileren Mischwäldern sowie die Abwendung von einer Altersklassenwirtschaft hin zu einer einzelstammweisen Nutzung bereits in vielen Betrieben praktiziert. Dies ist u.a. auf vielfältige Förderprogramme in den Ländern zurückzuführen.
Anstelle einer Novellierung des BWaldG fordern die Waldbesitzer von der Bundesregierung eine rasche Aufnahme der Gespräche für die angekündigte Charta für das Holz. Dies sollte auf der Basis des Nationalen Waldprogramms erfolgen. Durch diese Charta würde die Holzverwendung gesteigert. Ein riesiges, nachhaltig nutzbares Holzvolumen steht dafür in den Wäldern zur Verfügung, da heute in Deutschland nur 60 Prozent des jährlichen Zuwachses genutzt werden. Darüber hinaus werden durch ein verstärkte Holznutzung Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert.
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