Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Bundesweites Modellprojekt richtig – Beschluss aber nicht ausreichend

(Bergisch-Gladbach) - Nach der Entscheidung des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen (BA-ÄK) dürfen Krankenkassen die Kosten der Akupunktur im Zuge eines bundesweiten Modellprojektes bei bestimmten Erkrankungen wie chronischen Kopfschmerzen, chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischer Osteoathritis für Schmerzpatienten erstatten. Die übrigen Indikationsgebiete der Akupunktur sind von einer Leistungsverpflichtung der Krankenkassen ausgeschlossen. Von daher können die offen gebliebenen Fragen bei der Beratung der Akupunktur künftig nur bei den vorstehend genannten Erkrankungen geklärt werden. Man hätte besser daran getan, die Gesamtentscheidung über die Akupunktur bis zu den Ergebnissen der Modellvorhaben auch für weitere Indikationen auszusetzen, wie dies bei anderen Verfahren mit offenen Fragen üblich ist.

Die Einschränkung des BA-ÄK widerspricht den bisherigen Ergebnissen der bereits laufenden IKK-Modellvorhaben und entspricht auch nicht den Erfahrungen zahlreicher Patienten und behandelnder Ärzte in Deutschland und weltweit. Die bisherige wissenschaftliche Begleitung der IKK-Modellvorhaben zeigt, dass der Einsatz der Akupunktur nicht nur bei chronisch Schmerzkranken hohe Heilerfolge erzielt. Diese Modellvorhaben genießen Investitionsschutz und laufen weiter. Das bedeutet, dass Innungskrankenkassen auch in Zukunft ihren Versicherten in den bereits genehmigten Modellprojekten Akupunkturleistungen anbieten können.

„An die Akupunktur werden mit der Entscheidung des Bundesausschusses höhere Maßstäbe gelegt, als bei anderen Therapieverfahren, die bereits heute im Leistungskatalog der GKV enthalten sind“, so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes. Tatsache ist, dass die Ärzteschaft zunehmend und aktiv Akupunkturleistungen anbietet. Sie hat sich im Übrigen nicht klar und deutlich dagegen ausgesprochen, die Akupunktur als privat finanzierte Leistung anzubieten. Von daher liegt es nahe, dass das Motiv der Ärzteschaft im zusätzlichen Einkommensinteresse begründet ist. So könnte interpretiert werden, dass der Beschluss des BA-ÄK dem Wirtschaftsinteresse der Ärzte entgegen kommt.

Insgesamt kritisiert der IKK-Bundesverband die wenig patientenorientierte Entscheidung, weil Akupunktur eine wirksame, sinnvolle und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode ist. Viele Innungskrankenkassen fördern Akupunktur bereits seit einigen Jahren im Rahmen von Modellprojekten. Damit gehören die Innungskrankenkassen zu den ersten Krankenkassen, die Akupunktur in der Bundesrepublik für gesetzlich Versicherte angeboten haben. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185

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