Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Bundeszuschüsse für Übertragungsnetzentgelte: VKU fordert wirksame Entlastung auch für Mittelstand und Privathaushalte

(Berlin) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Anhörung zum Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten gestartet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt das Ziel der Strompreisentlastung, weist aber auf die stark unterschiedliche Verteilungswirkung dieses Entlastungsinstrumentes hin. Die Zielsetzung des Koalitionsvertrages einer Entlastung “für alle” werde damit nicht erreicht.

Deshalb fordert der VKU in seiner Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“, dass der Zuschuss nicht nur auf die Übertragungsnetzkosten beschränkt bleiben dürfe. Damit eine spürbare und nachhaltige Kostenentlastung auch bei Mittelstand und Privathaushalten ankommt, sollten auch Bundeszuschüsse für die sogenannten netzbezogenen Umlagen, die bundesweit einheitlich erhoben werden, einbezogen werden. Dazu hatte der VKU gemeinsam mit dem ZVEI bereits im Frühjahr ein Gutachten mit Vorschlägen vorgelegt.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Es ist richtig und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit wichtig, dass die Bundesregierung Stromkunden mit Zuschüssen bei den Netzentgelten entlasten will. Mit rund 30 Prozent Anteil an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel. Doch der Gesetzentwurf sieht nur einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vor. Davon profitieren jedoch vor allem stromintensive Industriebetriebe. Durch diesen Fokus auf die Übertragungsnetze drohen mittelständische Unternehmen und private Haushalte in vielen Regionen leer auszugehen. Von den Zuschüssen werden sie nicht oder kaum profitieren.

Damit diese Verteilungswirkung gleichmäßiger gestaltet wird, also auch Mittelstand und Verbraucher wirksam entlasten werden, sollte die Hälfte des 6,5 Milliarden Euro-Zuschusses in netzbezogene Umlagen fließen, zum Beispiel in die Offshore-Netzumlage. So würden alle entlastet: Großverbraucher in der Industrie, mittelständische Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser und private Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine hälftige Aufteilung sorgt für eine gerechtere Entlastung und ist schnell und einfach umsetzbar.

Wir kritisieren zudem die Stellungnahmefrist von einem Arbeitstag für die Konsultation des Gesetzentwurfs deutlich. Derart kurze Fristen stehen im Widerspruch zu Zielsetzungen des Koalitionsvertrages. Sie können die fachliche Beteiligung an Gesetzgebungsprozessen gefährden und untergraben das Prinzip einer transparenten und sorgfältigen Gesetzgebung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Anna Theresa Kammer, Pressesprecher(in) Digitale Kommunikation, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0

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