Buntenbach: Beitragssprung für Gesundheit ist vermeidbar
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Bundesregierung auf, eine 100 Prozent kostendeckende solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens zu gewährleisten und steigende Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden.
Die von der Bundesregierung geplante Höhe des neuen Einheitsbeitrages für den Gesundheitsfonds von 15,5 Prozent ist politisch vermeidbar, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag (3. Oktober 2008) in Berlin. Dieser Beitragssatz scheint auf Kante genäht zu sein. Wir fordern die Koalition auf, sicherzustellen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung zu 100 Prozent kostendeckend solidarisch finanziert und gleichzeitig ein Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes vermieden wird. Die notwendige Finanzierung des Gesundheitswesens ist durch höhere Steuerzuschüsse für die Krankenkassenbeiträge Langzeitarbeitsloser sowie angemessene Arbeitgeberbeiträge auch ohne einen allgemeinen Beitragsanstieg machbar, so Buntenbach.
Ein Beitragssprung auf 15,5 Prozentpunkte würde im Vergleich zum Vorjahr für 89,1 Prozent der Versicherten zu Mehrbelastungen führen. Der DGB fordert deshalb, den Steueranteil zur Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger von heute 118 Euro auf den durchschnittlichen Ausgabenbedarf der Krankenkassen von ca. 250 Euro pro Versicherten anzuheben. Durch einen angemessenen Steueranteil für die GKV kann ein Anstieg des Beitragssatzes spielend vermieden werden.
Buntenbach warnte zugleich davor, den Beitragssatz ohne Gegenfinanzierung künstlich unter das Notwendige zu drücken. Auch eine Kompensation steigender Krankenkassenbeiträge durch eine weitere Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags lehnt der DGB angesichts der unüberschaubaren Risiken für die Bundesagentur für Arbeit strikt ab.
Stattdessen fordert der DGB gleichwertige Kassenbeiträge der Arbeitgeber. Zur 100-prozentigen Finanzierung des Gesundheitswesens gehören auch 100 Prozent hälftige Beiträge der Arbeitgeber. Fakt ist aber, dass die Arbeitgeber seit Jahren einen 0,9 Prozentpunkte niedrigeren Beitragssatz zahlen, während die effektive Belastung der Versicherten durch einen höheren Beitragssatz, Praxisgebühren und hohe Zuzahlungen noch weit darüber liegt, erklärte Buntenbach. Ein einheitlicher Beitragssatz von Arbeitgebern und Beschäftigten sei nicht zuletzt erforderlich, um zu vermeiden, dass die Krankenkassen Zusatzbeiträge allein bei den Versicherten eintreiben müssen.
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