Buntenbach: Höhere und eigenständige Kinderregelsätze bei Hartz IV und Sozialhilfe sind notwendig
(Berlin) - Zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Regelsätzen für Kinder im SGB II (Hartz IV) sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag (27. Januar 2009) in Berlin:
"Der DGB begrüßt den Beschluss des Bundessozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Kinderregelsätze. Kinder brauchen mehr zum Leben als ihnen im Hartz IV-System derzeit zugestanden wird. Außerdem setzt sich ihr Bedarf anders zusammen als der von Erwachsenen. Deshalb ist die bisherige Ableitung als Prozentsatz vom Erwachsenenregelsatz nicht sachgerecht. Die Bundesregierung sollte den Beschluss zum Anlass nehmen, die Kinderregelsätze neu zu bestimmen und dabei insbesondere Ausgaben für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben stärker zu berücksichtigen."
Der DGB-Rechtsschutz vertritt in einem der heute (27. Januar 2009) vom BSG behandelten Fälle zwei Kinder und ihre Eltern. In diesem Fall arbeiten sogar beide Elternteile, ohne dass das Einkommen zum Leben ausreicht.
Der DGB fordert bereits seit langem, dass die Entscheidung über die Regelsatzhöhe durch den Gesetzgeber und nicht wie bisher auf dem Verordnungsweg getroffen werden soll. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung soll eine unabhängige Kommission Vorschläge entwickeln. Dabei müssen kindspezifische Bedarfe z.B. im Zusammenhang mit Kita und Schule berücksichtigt werden. Bisher werden Ausgaben für Bildung und Kultur im Regelsatz kaum berücksichtigt. Der DGB teilt auch die Kritik des BSG an der völlig unzureichenden Altersstaffelung in nur zwei Altersklassen (0-13 Jahre sowie 14-24 Jahre). Schulkinder haben einen höheren Bedarf als Kleinkinder und junge Erwachsene einen noch höheren. Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Erhöhung der Regelsätze für die 6- bis 13-Jährigen um 35 Euro kann nur ein erster Schritt sein, der unmittelbar zur Konjunkturstützung beiträgt, aber eine systematische Neufestsetzung nicht ersetzen kann.
Der DGB fordert auch eine Öffnungsklausel bei den Regelsätzen, die im Einzelfall Kindern einen höheren Bedarf zugesteht. Eine solche Klausel gibt es im Sozialhilferecht bereits seit langem. Außerdem darf die jährliche Regelsatzanpassung nicht hinter der Preissteigerung für die regelsatzrelevanten Güter zurückbleiben.
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