Buntenbach: Koalition stellt Integrationsplan auf den Kopf
(Berlin) - Zur ersten Lesung des Bundestages über den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag (26. April 2007) in Berlin:
Mit den geplanten Verschärfungen bei der Integration, im Staatsangehörigkeitsrecht und beim Familiennachzug stellt die Bundesregierung die positiven Ansätze des nationalen Integrationsplans vollständig auf den Kopf. Im Kern geht es weniger um die Umsetzung von EU-Richtlinien, als um Verschärfungen des Ausländerrechts, die teilweise sogar im Widerspruch zum geltenden EU-Recht stehen. Die Bundesregierung steuert damit sehenden Auges auf das nächste Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu.
Das geplante Gesetz führe nicht zu mehr Integration, sondern berge die Gefahr der Abschottung und weiterer Ausgrenzung, so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Künftig stünde nicht die Hilfe, sondern die Verpflichtung zur Integration im Vordergrund. Die Integrationskurse wären damit ein Dressurakt, den die Zuwanderer unter dem Damoklesschwert sozial- bzw. aufenthaltsrechtlicher Sanktionen und Bußgeldzahlungen zu bestehen hätten. Die Bundesregierung schürt mit den neuen Regelungen Vorbehalte und Vorurteile gegenüber einer Bevölkerungsgruppe, die in den letzten Jahrzehnten auch zum Wohlstand der gesamten Gesellschaft beigetragen hat.
Nach dem Willen der Innenminister soll offensichtlich nur noch eingebürgert werden, wer sich bereits vollständig in die Gesellschaft der Bundesrepublik eingegliedert hat, kritisiert Annelie Buntenbach: Das widerspricht dem Sinn und Zweck jeglicher Integrationspolitik. Besonders fatal ist es, dass bei den neuen Barrieren im Staatsangehörigkeitsrecht individuelle Lebensumstände künftig nicht berücksichtigt werden. In der Folge bleibt ein noch größerer Teil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung und der gleichberechtigten Teilhabe ausgeschlossen.
Auch die Änderungen beim Ehegattennachzug, nach denen Deutschkenntnisse schon vor der Einreise im Ausland erworben werden müssen, könnten den Elchtest kaum bestehen. Die Annahme, dass überall auf der Welt Deutschkurse durchgeführt werden, ist so unsinnig wie unrealistisch, sagt Annelie Buntenbach. Darüber hinaus widerspricht diese Neuregelung dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da Angehörige unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten verschieden behandelt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
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