Buntenbach: Rechtliche Bedingungen für Integration verbessern
(Berlin) - Deutschland muss in der Migrationspolitik mehr und vor allem das Richtige tun, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die Ergebnisse des Migrant Integration Policy Index´, der am Mittwoch (6. Februar 2008) im British Council in Berlin vorgestellt wurde. Gegenüber anderen europäischen Ländern habe Deutschland einen Nachholbedarf bei den rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.
Insbesondere in den Bereichen Zugang zum Arbeitsmarkt, langfristiger Aufenthaltsstatus, Staatsangehörigkeit und beim kommunalen Wahlrecht hakt es hierzulande, ergab die Studie. Zwar konnten durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes im letzten Jahr beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge einige Verbesserungen erreicht werden, doch die bisherige Ketten-Duldung von Flüchtlingen, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, wurde nicht abgeschafft, betonte Buntenbach.
Nach Auffassung des DGB ist die rechtliche Gleichbehandlung aber eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Dieser Aspekt komme im Nationalen Integrationsplan zu kurz, sagte Buntenbach. Gleiches gelte auch für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier wurden noch weitere Hürden aufgebaut, die der Integration schadeten.
Wenn der Integrationsprozess gelingen soll, müssen Pflichten und Rechte im ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, unterstrich Buntenbach. Wenn Migrantinnen und Migranten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sollten sie auch an den politischen Entscheidungen mitwirken können.
Der DGB fordert die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Staatsangehörige aus Drittstaaten. Es sei höchste Zeit, forderte Buntenbach, dass die Bundesregierung die rechtliche Machbarkeit des Wahlrechts prüfe, so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
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Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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