Pressemitteilung | Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)

BVDM fordert Erhalt gedruckter Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen

(Berlin) - Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) spricht sich in einer laufenden EU-Konsultation entschieden gegen den Kommissionsvorschlag aus, gedruckte Gebrauchsanleitungen faktisch abzuschaffen. Im Rahmen der sogenannten „Omnibus-IV“-Initiative soll es nach dem Willen der EU-Kommission künftig möglich sein, Gebrauchsanleitungen nur noch digital bereitzustellen – eine Entwicklung, die aus Sicht des BVDM einen deutlichen Rückschritt im Verbraucherschutz darstellt.

Konkret sieht der EU-Vorschlag vor, dass Gebrauchsanleitungen für Produkte nur noch auf ausdrückliche Anforderung in gedruckter Form und lediglich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit würde die bisherige Bringschuld der Hersteller in eine Holschuld der Käufer verwandelt – mit weitreichenden Folgen für Sicherheit, Inklusion und Transparenz.

Gedruckte Gebrauchsanleitungen machen sicherheitsrelevante und produktspezifische Informationen jederzeit verfügbar – unabhängig von Stromversorgung, Internetzugang oder digitalen Endgeräten. Millionen EU-Bürger verfügen heute nicht über die nötige digitale Ausstattung oder ausreichende Kompetenzen, um ausschließlich digitale Gebrauchsanleitungen sicher und effektiv zu nutzen. Besonders betroffen wären ältere Menschen und sozial benachteiligte Gruppen.

Auch in anderen Bereichen droht gedruckten Informationen qua Gesetzgebung das Aus oder mindestens eine Marginalisierung. Deshalb setzt sich der BVDM ebenfalls entschieden für den Erhalt gedruckter Packungsbeilagen bei Arzneimitteln ein. Dass Pharmahersteller die Möglichkeit erhalten sollen, die Patienteninformationen künftig ausschließlich online bereitzustellen, lehnt der Verband ab. Gleiches gilt für Etiketten chemischer Produkte, wo nach dem Willen der EU-Kommission ein Teil der Informationen ins Internet verlagert werden soll, um z. B. Ausklappetiketten (Sandwich-Etiketten) zu vermeiden.

Die bestimmungsgemäße Verwendung vieler Produkte setzt voraus, dass relevante Informationen direkt beim Produkt verfügbar sind – insbesondere dann, wenn bei unsachgemäßer Nutzung Sachschäden oder Gefährdungen für Gesundheit und Leben drohen. Digitale Anleitungen bergen zusätzliche Risiken: vom Missbrauch persönlicher Daten über Einschränkungen bei der Zugänglichkeit bis hin zur geplanten Obsoleszenz durch das vorzeitige Entfernen der Nutzungsinformationen von der Internetseite des Herstellers. Gedruckte Informationen hingegen garantieren dauerhaften Zugang, Beständigkeit und Verlässlichkeit.

Digitale Gebrauchsanleitungen, Packungsbeilagen und Chemikalienetiketten haben als zusätzlicher Informationskanal neben der bewährten gedruckten Information ihre Berechtigung – eine gleichwertige Alternative sind sie nicht. Der BVDM appelliert deshalb an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, den Käuferschutz, insbesondere für Verbraucher bzw. Patienten, zu wahren und über die Effizienzinteressen der Produkthersteller zu stellen. Gedruckte Nutzungsinformationen sind kein Anachronismus – sondern ein notwendiges Element eines diskriminierungsfreien und verbraucherfreundlichen Binnenmarkts.

Das Positionspapier „Gedruckte Gebrauchsanleitungen und Sicherheits-informationen erhalten!“ stellen wir auf unserer Webseite zum Download bereit: https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/wirtschaftsrecht-medienrecht#c5867. (BVDM)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), Silke Leicht-Sobbe, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, Telefon: 030 2091390

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