Pressemitteilung | Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)

BVDW begrüßt Homeoffice-Verordnung

(Berlin) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die von Arbeitsminister Hubertus Heil erlassene Verordnung für mehr Homeoffice. "Homeoffice muss nun ermöglicht werden, wo es machbar ist", sagt BVDW-Vizepräsidentin Anna Kaiser (Tandemploy).

Positiv bewertet der BVDW, dass nun alle Unternehmen verpflichtet werden, Homeoffice im Rahmen des Machbaren zu ermöglichen. Der Digitalverband sieht allerdings noch Konkretisierungsbedarf für die Umsetzbarkeit der Verordnung: Hier muss Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität für Unternehmen geschaffen werden, damit das nutzenbringende Potential der Verordnung auch ausgeschöpft werden kann. "Viele Unternehmen haben ihren Mitarbeitern bereits die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice eingeräumt. Wir begrüßen, dass nun auch Unternehmen verpflichtet werden, diesen Schritt zu gehen, die zwar die digitalen Voraussetzungen haben, diesen Schritt aber aus kulturellen Gründen bislang nicht gegangen sind", so Anna Kaiser.

Außerdem fordert der Digitalverband Steuererleichterungen für Technikanschaffungen, die das Homeoffice ermöglichen und spricht sich dafür aus, dass auch Arbeitnehmer durch weitere steuerliche Berücksichtigung zu mehr zeit- und ortsflexiblem Arbeiten motiviert werden. Derzeit gilt die Regel, dass Arbeitnehmer fünf Euro Werbungskosten-Zuschuss pro Tag erhalten, jedoch maximal 600 Euro im Jahr. Das geht dem BVDW allerdings nicht weit genug, da Werbungskosten auf 1.000 Euro im Jahr gedeckelt sind und viele Arbeitnehmer hier bereits andere Ausgaben ansetzen müssen. Der BVDW regt deshalb an, dass Arbeitnehmer, die wegen Corona in neue Homeoffice-IT investieren mussten, einen prozentualen einmaligen Bonus als Steuerrückzahlung erhalten.

Generell gilt, dass Gegenstände nur von der Steuer absetzbar sind, wenn diese für die Arbeit benötigt werden. PC oder mobile Geräte können privat angeschafft und anschließend geschäftlich genutzt werden. Wer das nachweisen kann, kann die Geräte in gewissem Umfang von der Steuer absetzen. Für Arbeitszimmer gilt, dass diese nur von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie überwiegend für die Arbeit genutzt werden. "Auch hier muss sich etwas ändern", sagt Anna Kaiser. "Das entspricht nicht mehr den Lebensrealitäten der Menschen."

Bevölkerung will Homeoffice

Eine unter deutschen Angestellten repräsentative Umfrage des BVDW hatte ergeben, dass die Mehrheit (58 Prozent) in gesundheitsgefährdenden Zeiten lieber von zu Hause aus arbeiten möchte. 17,4 Prozent sind sich dabei nicht sicher, 24,6 Prozent möchten nicht im Homeoffice arbeiten. Drei Viertel (75,4 Prozent) der deutschen Angestellten liebäugeln zumindest mit Homeoffice und digitalen Lösungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Daniel Borchers, Pressesprecher Schumannstr. 2, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062186-0, Fax: (030) 2062186-23

(mj)

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