BVerfG befürwortet Resilienzpläne!
(Berlin) - Zu den überparteilichen Plänen, die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu stärken, äußerte sich nun auch das Gericht selbst positiv. Der DAV begrüßt den Beschluss des BVerfG. Statement von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschläge zur Stärkung seiner Resilienz nun auch selbst begrüßt. Wie genau diese umgesetzt werden, bleibt Bundestag und Bundesrat überlassen. Entscheidend wird nun sein, dass für funktionswesentliche Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dies hatte auch die Justizministerkonferenz eingefordert.
Der DAV dringt schon lange auf entsprechende Anpassungen. Mittlerweile findet die Stärkung der Resilienz der Justiz breite Zustimmung in allen demokratischen Parteien."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Pressestelle
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190
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