BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
(Berlin) - Hartmannbund sieht "2. Chance" für Berufsgeheimnisträger Im Zuge der nunmehr notwendig gewordenen Überarbeitung des umstrittenen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Hartmannbund den Gesetzgeber erneut auf, die Sonderstellung von Ärzten als Berufsgeheimnisträger zu berücksichtigen. "Die Ärzteschaft hat jetzt eine 2. Chance, doch noch von der Vorratsdatenspeicherung und Telefonüberwachung ausgenommen zu werden", bekräftigte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Kuno Winn, nach dem heute (2. März 2010) gesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe seine seit langem erhobene Forderung nach dem absoluten Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Pressestelle
Schützenstr. 6a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829
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