Pressemitteilung | BVfK - Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.

BVfK warnt Unternehmen vor Risiken beim EU-Warenverkehr / Verband beklagt juristische und fiskalische Fehlentwicklungen

(Bonn) - Der große deutsche Autohändlerverband BVfK (Bundesverband freier Kfz- Händler e.V.) warnt vor besonderen Gewährleistungsrisiken bei EU-grenzüberschreitenden Verkäufen an Verbraucher wie auch Problemen bei EU-Nettowarenlieferungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land.

Das Problem beim Verkauf an Verbraucher besteht darin, dass in jedem EU-Land andere Gewährleistungsrechte gelten. Sie basieren zwar auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999, wurden jedoch unterschiedlich gestaltet. Wenn nun ein Verbraucher in einem anderen EU-Land z.B. ein Auto kauft und es anschließend Probleme gibt, so kann der Verbraucher den Autohändler in der Regel vor dem Gericht an seinem Heimatort verklagen. D.h., ein spanischer Händler muss sich zum Beispiel vor einem Gericht in Dänemark verteidigen. Hierbei gilt dann möglicherweise auch noch ein anderes nationales Recht, denn der Verbraucher hat Wahlfreiheit, er kann sich das für ihn günstigere Recht aussuchen.

Obwohl der BVfK u.a. als Mitveranstalter des Deutschen Autorechtstages (www.autorechtstag.de) maßgeblich an ausgewogenen und stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet, kann der Verband dem Handel nicht empfehlen, Waren an Verbraucher in anderen EU-Ländern zu verkaufen, da es nicht möglich ist, die unterschiedlichen Besonderheiten und Erwartungen eines jeden europäischen Landes zu berücksichtigen. Die BVfK-Rechtsabteilung berichtet in dem Zusammenhang zunehmend von Fällen, bei welchen korrekte und nach deutscher Rechtsprechung rechtlich einwandfreie geschäftliche Handhabe wider Erwarten zu hohen finanziellen Einbußen in Folge überraschender Gerichtsentscheidungen geführt hat.

Ein weiteres Problem sieht der BVfK nach wie vor bei der Anerkennung steuerfreier EU-Binnenmarkt Lieferungen an EU-ausländische Unternehmer. Wenngleich die große Welle nachgewiesener widerrechtlicher Existenzvernichtung aus dem vergangenen Jahrzehnt deutlich abgeebbt ist, sieht der Verband nach wie vor keine wirkliche Rechtssicherheit bei korrekter Durchführung und Vorlage der erforderlichen Buch- und Belegnachweise. Die Konsequenz für den zu Unrecht verfolgten Unternehmer: Der Ruin kommt schneller als das richtig erkennende Gericht. Kräfteverhältnis und Gewaltenteilung zwischen Unternehmern und Fiskus verdienen nach wie vor besonders kritische Betrachtung.

Der geschäftsführende Vorstand des BVfK, Ansgar Klein hierzu: "Wo früher Grenzzäune waren, werden nun Mauern aus Paragraphen errichtet. Wenn Verbraucherschutz dazu führt, dass sich seriöse Unternehmer den Verbrauchergeschäften entziehen und fragwürdige Hinterhof- und Küchenhändler den Markt dominieren, ist das Ziel verfehlt. Europa braucht eine ausgewogene Verbraucher- und Unternehmerpolitik mit Augenmaß."

Quelle und Kontaktadresse:
BVfK Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand Reuterstr. 241, 53113 Bonn Telefon: (0228) 85 40 9-0, Fax: (0228) 85 40 9-29

(cl)

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