BVMed-Konferenz zum Transfer von Forschung in die Praxis: Patientennutzen muss im Fokus der medizintechnischen Innovationen stehen - Krankenkassen frühzeitig einbinden
(Berlin) - Für die schnellere Einführung von medizintechnischen Innovationen im Gesundheitssystem braucht es eine verbesserte Kooperation und eine konzertierte Vorgehensweise aller beteiligten Partner: Hersteller, Klinik, Krankenkassen und Politik. Das war das Fazit der BVMed-Konferenz Innovationen kreieren - Ideen schaffen, Kostenträger involvieren, Märkte realisieren mit rund 70 Teilnehmern am 10. Mai 2007 in Berlin. Die vierte BVMed-Konferenz zum Themenkomplex von der Forschung in die Praxis vereinigte Experten von Industrie, Forschung, Kapitalgebern und Krankenkassen. Alle Beteiligten waren sich einig: Bei der Entwicklung von Innovationen muss der Patientennutzen im Fokus stehen. Zu einer erfolgreichen Innovationseinführung gehört die Durchführung klinischer Studien und die frühzeitige Einbindung der Krankenkassen. Die Vermarktung beginnt nicht erst mit der CE-Kennzeichnung, so Dr. Michael Kühler von B. Braun Melsungen.
Die Botschaft von Thom Rasche vom Venture-Kapitalgeber Earlybird an die Erfinder und Gründer lautete: Trau Dich! Es gebe nicht nur viele Ideen, sondern auch viele Instrumente der Unterstützung auf dem Weg zum fertigen Produkt und der Erstattung. Alfred Schillert von PROvendis machte auf die besondere Bedeutung des Patentschutzes aufmerksam. Der Schutz der Erfindung erhöhe die Erfolgswahrscheinlichkeit von Innovationen im Markt.
Vertreter von den Ersatzkassen und dem Medizinischen Dienst der Kassen (MDS) stellten die Instrumente der Innovationsbegleitung durch die Krankenkassen vor. Dadurch sollen Prozesse beschleunigt werden, so Dr. Heinz Nagel vom MDS. Sinnvoll sei eine kontrollierte Zulassung für einen begrenzten Zeitraum mit definierten Qualitätsanforderungen, so Dr. Kraft-Rainald Schmidt vom VdAK. BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt bewertete die Innovationsbegleitung durch die Krankenkassen positiv. Die Spielregeln müssten aber von Krankenkassen und MedTech-Unternehmen gemeinsam festgelegt werden.
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