Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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BVMed-Mitgliederversammlung: „5-Punkte-Katalog zur Stärkung der Leitmarktfunktion Deutschlands in der Medizintechnik“

(Berlin) - Um Deutschlands Leitmarktfunktion in der Medizintechnik zu erhalten und nachhaltig auszubauen, hat der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan (B. Braun Melsungen AG) auf der Mitgliederversammlung seines Verbandes in Berlin einen 5-Punkte-Katalog präsentiert. Zu den Forderungen des Verbandes gehören: 1. eine flexiblere Innovationsklausel für das DRG-System im Krankenhaus; 2. die Beibehaltung des Prinzips „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ im Krankenhausbereich; 3. flexible Vergütungsregelungen mit neuen Zuzahlungsmodellen; 4. eine stärkere Qualitätsorientierung im Hilfsmittelbereich über Versorgungsstandards und Leitlinien; 5. eine engere Verknüpfung der verschiedenen Politikbereiche für die Gesundheitswirtschaft.

Zur Verbesserung der Innovationsklausel des DRG-Systems hat der BVMed Formulierungsvorschläge und ein unterstützendes Argumentationspapier erarbeitet. Konkret schlägt der BVMed vor, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) bei positiver Beurteilung durch das DRG-Institut (InEK) bis zur Aufnahme in das DRG-System zu vergüten. Dies müsse auch „häuserübergreifend“ ermöglicht werden. Künftig sollten Kliniken gemeinsame Anträge beim InEK einreichen können. Erfolge die Zulassung in einem Krankenhaus, sollte sie auch für andere Kliniken mit entsprechender Strukturqualität gelten, so Dr. Lugan. Der BVMed setzt sich auch dafür ein, „unterjährige Anträge“ zu ermöglichen. Derzeit gibt es lediglich einen Stichtag im Jahr. Der BVMed-Vorsitzende: „Eine solche Vereinfachung und Entbürokratisierung im Krankenhausentgeltgesetz sorgt für einen flexibleren und schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt“.

Ein weiterer Punkt auf der gesundheitspolitischen Agenda des Medizintechnik-Verbandes ist die Flexibilisierung der Vergütungsregelungen für Medizinprodukte. „Wir sind für flexible Zuzahlungsmodelle bzw. Eigenbeteiligung der Versicherten. Wenn wir hier das System öffnen, dann werden die Krankenkassen künftig im Wettbewerb um die schnelle Innovationseinführung stehen“, so Dr. Lugan.

Auf seiner Mitgliederversammlung am 10. und 11. April 2008 in Berlin sprach sich der BVMed außerdem für eine stärkere Qualitätsorientierung im Hilfsmittelbereich aus. Hier gibt es durch die Gesundheitsreform eine grundlegende Änderung der Versorgungsstrukturen. Versorgungsberechtigt sind künftig nur noch Vertragspartner der Krankenkassen, die in der Regel durch Ausschreibungen ermittelt werden. „Hier bedarf es der dringenden rechtlichen Klärung, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber und die Ausschreibungen öffentliche Aufträge sind“ so der BVMed. Bei der Hilfsmittelversorgung, bei der eine individuelle Anfertigung bzw. Anpassung notwendig ist oder mit der ein hoher Dienstleistungsanteil verbunden ist, seien Ausschreibungen kein adäquates Mittel, um schwerstkranke, pflegebedürftige und chronisch kranke Patienten optimiert und qualitätsorientiert zu versorgen.

Vollständiger Redetext unter: www.bvmed.de (Publikationen - Reden)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Ă–ffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

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