Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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BVMed schlägt mündliches Anhörungsverfahren zur geplanten Änderung der Arzneimittel-Richtlinien bei Trink- und Sondennahrung vor

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, schlägt eine mündliche Anhörung zur geplanten Änderung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) vor, da es bei der Bewertung der Trink- und Sondennahrung völlig unterschiedliche Ansätze gibt. "Aufgrund der Komplexität des Themas und wegen neuer Erkenntnisse halten wir eine Anhörung für sinnvoll und notwendig, um eine zielorientierte Diskussion zwischen den Fachexperten zu ermöglichen", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte vor kurzem dem BVMed einen neuen Änderungsentwurf der Arzneimittel-Richtlinien zur Erstattungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Hersteller von Ernährungstherapeutika und die Leistungserbringer, die künstlich ernährte Patienten versorgen, sehen dabei dringenden Änderungsbedarf.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) im Februar 2004 die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien zur Erstattungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung beanstandete, hat der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im April 2004 ein schriftliches Anhörungsverfahren in die Wege geleitet. Der Bundesausschuss hat dazu auch dem BVMed ein Anhörungsrecht eingeräumt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung hat der BVMed bereits Stellung genommen (siehe Pressemeldung 33/04 vom 17. Mai 2004). "Mit der Einbeziehung weiterer Fachexperten in den Kreis der anhörungsberechtigten Organisationen besteht die Möglichkeit, alle Erkenntnisse auszuschöpfen und so eine sachlich richtige Entscheidung zu treffen, in welchen Fällen Trink- und Sondennahrung von den Krankenkassen bezahlt werden soll", so der Vorschlag des BVMed.

Die geplante Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien verschärft die Situation für die Patienten, die auf Trink- und Sondennahrung angewiesen sind. In dem AMR-Entwurf listet der Bundesausschuss 23 Gruppen von Erkrankungen auf, bei denen unter zum Teil restriktiven Voraussetzungen enterale Ernährung verordnungsfähig sein soll. Dazu stellt der BVMed drei wesentliche Punkte heraus, die eine überarbeitung des Entwurfs notwendig machen:

:: die methodische Vorgehensweise zur Bewertung der Trink- und Sondennahrung (Festlegung der Erstattungsfähigkeit als Ausnahmeregelung und Gleichsetzung der Ernährungstherapeutika mit Arzneimitteln);
:: die Festlegung der "medizinischen Notwendigkeit" als "Indikation" statt Berücksichtigung der Mangelernährung mit Krankheitswert;
:: ökonomische und ethische Aspekte.

In seiner Stellungnahme betont der BVMed, dass man nicht darauf abzielt, eine Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien zu verzögern, sondern mit konstruktiven Vorschlägen eine sachgerechte und praktikable Lösung zur Erstattungsfähigkeit der Trink- und Sondennahrung zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: 030/246255-0, Telefax: 030/246255-99

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