Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen fĂŒr ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist fĂŒr "sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird.

"Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen EngpĂ€ssen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt", so BVMed-GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen. Die Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

In seiner Stellungnahme spricht sich der BVMed im Rahmen des Verfahrens zur Nutzenbewertung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung fĂŒr ein Beratungsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) analog zum Arzneimittelbereich aus. Das Ziel: Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess sowie insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise fĂŒr die ErstattungsfĂ€higkeit der "sonstigen Produkte zur Wundbehandlung" schaffen. In diesem Zusammenhang fordert der BVMed auch die VerlĂ€ngerung der Übergangsfrist. Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hatte das Anliegen in seinem Gastvortrag auf der BVMed-Mitgliederversammlung im April 2023 ausdrĂŒcklich unterstĂŒtzt.

Zum Hintergrund: Der G-BA stellt im Rahmen von Verfahren zur Nutzenbewertung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung fest, in welchen FĂ€llen diese Medizinprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden können. In vergleichbaren Verfahren, beispielsweise zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln nach § 35a SGB V oder zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h SGB V, gewĂ€hrt der Gesetzgeber herstellenden Unternehmen ein Beratungsrecht zur Methodik der fĂŒr die Nutzenbewertung erforderlichen Studien. Ein solcher Beratungsanspruch besteht gegenwĂ€rtig im Rahmen des Verfahrens zur Nutzenbewertung nach §§ 31 Abs. 1a nicht.

"Das Beratungsrecht soll die erforderliche Klarheit zur DurchfĂŒhrung des Antragsverfahrens schaffen", heißt es in der Stellungnahme des BVMed. Aufgrund der Besonderheiten von Wirkweise und Anwendung von Produkten der Wundversorgung mĂŒsse dem jedoch ein Diskurs im G-BA ĂŒber die geeigneten Kriterien des Nutzennachweises sowie ĂŒber die erforderlichen methodischen Anforderungen vorweggehen. Die Umsetzung erfordert entsprechende Zeit, sodass die Übergangsfrist um mindestens 36 Monate verlĂ€ngert werden mĂŒsse, schlĂ€gt der BVMed vor.

Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfĂ€hig waren. Nach EinschĂ€tzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, fĂŒr die ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geĂ€nderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewĂ€hrte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab Dezember 2023 nicht mehr fĂŒr die Versorgung chronisch kranker Wundpatient:innen zur VerfĂŒgung stehen werden. Dies werde nach Angaben des BVMed dramatische Folgen haben:

- Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.

- Ohne den zukĂŒnftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationĂ€ren Aufenthalten unvermeidlich steigen.

- Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusĂ€tzlichen Belastung der Pflege fĂŒhren.

"Wir brauchen hier dringend Abhilfe und gesetzgeberische Klarstellungen", so BVMed-GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

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