BVMed zur Reform der Pflegeversicherung: Vorhandene Strukturen stärker nutzen
(Berlin) - Der BVMed setzt sich bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung, die in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, für eine stärkere Nutzung der vorhandenen Strukturen in der Beratung und Betreuung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ein. Der BVMed spricht sich beispielsweise für Pflegeberatungsgutscheine als bessere Alternative zu den geplanten Pflegestützpunkten aus, um die bestehenden und erfolgreich im Markt eingeführten Homecare-Strukturen im Fallmanagement besser zu nutzen. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Konzept der Pflegestützpunkte, die bei den Pflegekassen angesiedelt werden sollen, lehnt der Verband ab, da dabei vorhandene Strukturen nicht genutzt würden, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Das Konzept der Pflegestützpunkte knüpfe zu sehr an die Strukturen der Pflegeversicherung an und lasse die medizinisch und pflegerisch notwendigen Qualifikationen der Fallmanager außer Acht, so der BVMed. Das Konzept sei zu bürokratisch und verbrauche rund ein Drittel der neu zur Verfügung gestellten Mittel, die besser in die Verbesserung der Beratung und Betreuung investiert werden sollten. Die Einführung von Beratungsgutscheinen trage dagegen der vorhandenen Vielfalt der kommunalen, gemeinnützigen und privaten Leistungser¬bringer Rechnung.
Der BVMed wies darauf hin, dass bereits heute die Homecare-Unternehmen spezialisiertes Fallmanagement bei der Überleitung vom Krankenhaus in den ambulanten und pflegerischen Bereich übernehmen. Sie koordinieren Leistungen wie die medizinische Versorgung zu Hause, die Lieferung und beratende Einführung in medizinische Hilfsmittel sowie pflegerische und sonstige Betreuungsangebote. Diese Kompetenzen müssen im Gesetzesentwurf besser berücksichtigt werden. Mit den Pflegeberatungsgutscheinen kann den Wünschen und Bedürfnissen der zu Pflegenden besser Rechnung getragen und zusätzliche Bürokratie vermieden werden, so Schmitt.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in den neu zu bildenden Pflegestützpunkten zukünftig eine Pflegeberatung durchgeführt werden. Die Pflegekassen werden gesetzlich verpflichtet, für pflegebedürftige Versicherte Pflegeberater zur Verfügung zu stellen. Die Unionsfraktion hatte dagegen im Vorfeld der Beratungen im Bundestag einen Beratungsscheck in Höhe von 200 Euro für die Pflegebedürftigen vorgeschlagen, die in den bereits vorhandenen Anlaufstellen eingelöst werden können. Dadurch sollen die Versicherten selbst entscheiden können, zu welchem akkreditierten Berater sie gehen wollen. Die Pflegereform soll im Frühjahr vom Bundestag verabschiedet und zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Ausführliche Informationen zum Thema Homecare gibt es auf den BVMed-Internetseiten unter www.bvmed.de/themen/Homecare. Das Ziel von Homecare ist, Patienten eine ambulante Therapie mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und den dazugehörigen Dienstleistungen zu ermöglichen. Der vor kurzem aufgelegte Informations-Flyer Homecare - Bedeutung und Nutzen im deutschen Gesundheitssystem ist abrufbar unter www.bvmed.de/artikel.php?41358.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99
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