Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

BVMI betont Dringlichkeit der EU-Urheberrechtsreform: "Große Chance, die dringend notwendige Klarheit für das digitale Lizenzgeschäft im Sinne der Kreativen und ihrer Partner zu schaffen."

(Berlin) - Am übermorgigen Donnerstag stimmt das EU-Parlament über einen Vorschlag zur Modernisierung des EU-Urheberrechts ab, der unter anderem vorsieht, dass die sogenannten User-Uploaded-Content-Plattformen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) weist mit Blick auf die unmittelbar bevorstehende Abstimmung noch einmal die Dringlichkeit der Reformvorschläge für die Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft hin. Nach derzeit geltendem Recht kann sich etwa YouTube, de facto größter Musikstreaming-Dienst der Welt, noch immer als rein technischer Dienstleister darstellen und Lizenzzahlungen umgehen, obwohl der Dienst Inhalte kuratiert, mit Werbung versieht, dadurch erhebliche Erlöse mit ihnen erzielt und insofern deutlich partizipiert. Trotzdem zahlt die Plattform an die Branche nur einen Bruchteil dessen, was durch Spotify und andere Dienste eingenommen wird, die reguläre Lizenzen erwerben. Die aktuelle Situation schadet entsprechend nicht nur den Rechteinhabern, sondern erzeugt auch eine erhebliche Marktverzerrung zwischen den User-Uploaded-Content-Plattformen wie YouTube und den Audio-Streaming-Anbietern.

Der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Dr. Florian Drücke: "Nur, wenn wir die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen, zum Beispiel durch die Klärung, dass Lizenzen erworben werden müssen, werden wir eine vielfältige Kultur- und Kreativwirtschaft mittelfristig erhalten können. Denn nur dann können Kreative und ihre Partner ihre Investitionen in kreative Inhalte am Markt refinanzieren und in neue Projekte reinvestieren. Aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer ist der Reformvorschlag positiv: Artikel 13 sieht vor, dass die Verantwortung bei den Plattformen liegt und gerade nicht bei den Nutzern. Damit können diese weiterhin die Inhalte ohne individuelle Lizenzierung hochladen. Bisher wird die Verantwortung für die Rechteklärung dagegen von den User-Upload-Plattformen auf die Nutzer abgewälzt."

Drücke weiter: "Die Gegner des Reformvorschlags bauen derzeit ein Drohgebäude auf, das mit der Realität nichts zu tun hat. Hier wird leider auf Angstmache gesetzt. Die Regelungen, die zum Beispiel Memes, Mashups etc. betreffen, sollen nicht angetastet werden, vielmehr würde all das entweder unter urheberrechtliche Ausnahmeregelungen fallen oder eben lizenziert. Die neue Regelung würde Nutzern sogar ausdrücklich Schutz gegen Einschränkungen bieten. Insofern sind die Zensur-Vorwürfe im Zusammenhang mit den immer wieder zitierten sogenannten 'Upload-Filtern', die im Text nicht vorgesehen sind, eine Verdrehung der Tatsachen zulasten der Kreativen und ihrer Partner. Gesellschaftlich ist doch längst klar, dass auch der digitale Raum durchsetzbare Regeln benötigt, diese Erkenntnis hat sich nach 20 Jahren bei den meisten durchgesetzt - ebenso wie die, dass das Internet nicht kaputt geht, wenn man regulatorische Klarstellungen vornimmt."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) Sigrid Herrenbrück, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 590038-0, Fax: (030) 590038-38

(aa)

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