BVMW fordert Abschaffung des Rabattgesetzes / Härthe: Starre Regelung behindert den Wettbewerb
(Berlin) - Eine Abschaffung des noch aus dem Jahre 1933 stammenden Rabattgesetzes hat der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Dieter Härthe, in Berlin anlässlich einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium gefordert.
Das Gesetz, ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten eines übertriebenen Regulierungswahns, blockiere den freien Preiswettbewerb um den Endverbraucher im Einzelhandel, bremse Anpassungsfähigkeit und Flexibilität der Unternehmen aus und behindere neue, zeitgemäße Marketingkonzepte. Besonders angesichts der aus dem Ausland anbietenden Konkurrenz auf dem deutschen Markt nehme sich das antiquierte Gesetz, das sein natürliches Verfallsdatum längst überschritten habe, wie ein Ausstellungsstück aus dem Völkerkundemuseum aus.
Das Rabattgesetz benachteilige deutsche Unternehmen gegenüber fast allen europäischen Anbietern. Insbesondere seit sich der Internethandel mehr und mehr durchsetze, erweise sich die gesetzliche Rabattfessel als nicht mehr tragbar. Es reiche, so Härthe, völlig aus, wenn einer unangemessenen Kumulierung von Rabatten ein Riegel vorgeschoben und damit ein ruinöser Preiskampf vermieden werde. Eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels könne durch die Einführung entsprechender Regelungen in das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verhindert werden.
Mit Nachdruck sprach sich der BVMW-Hauptgeschäftsführer zugleich gegen die 1932 als Notverordnung erlassene Zugabeverordnung aus. Auch sie passe nicht in unsere Zeit und zur marktwirtschaftlichen Ordnung und gehöre in ihrem 68. Lebensjahr endlich aufs Altenteil.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Unternehmerverband Deutschlands e.V., Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn, Tel: (02 28) 60 47 70, Fax: (02 28) 60 47 750