BVMW für Abschaffung des Rabattgesetzes bei gleichzeitiger Verhinderung der Kumulierung von Rabatten
(Berlin) Die Absicht der Bundesregierung, das aus dem Jahre 1933 stammende Rabattgesetz abzuschaffen und die Zugabeverordnung von 1932 zu lockern, ist vom Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Dieter Härthe, als richtiger, längst überfälliger Schritt bezeichnet worden. Das Rabattgesetz, so Härthe, blockiere als Relikt aus längst vergangenen Zeiten den freien Preiswettbewerb um den Endverbraucher im Einzelhandel. Es bremse zudem die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität der deutschen Unternehmen aus und behindere neue, zeitgemäße Marketingkonzepte.
Härthe: Das Rabattgesetz benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber fast allen europäischen Anbietern. Insbesondere seit sich der Internethandel immer mehr durchsetze, erweise sich die gesetzliche Rabattfessel als nicht länger tragbar. Hinzu komme, so Härthe, dass durch die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union, in der das Prinzip des Herkunftslandes verankert ist, ausländische Anbieter ihrem jeweiligen Heimatrecht entsprechend ungehindert mit hohen Rabatten werben können, während sich die deutschen Unternehmen an die engen nationalen Vorgaben halten müssen.
Um einen ruinösen Preiskampf und damit eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels zu verhindern, betonte Härthe, sollte jedoch einer unangemessenen Kumulierung von Rabatten ein Riegel vorgeschoben werden. Es reiche aber aus, dafür entsprechende Regelungen in das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einzuführen.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland, so der BVMW-Hauptgeschäftsführer, müsse endlich fit gemacht werden für die Zukunft. Das Gebot der Stunde, so Härthe, heißt Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb.
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