BVMW warnt Konzerne vor ruinösem Preiskampf
(Berlin) - Der unternehmerische Mittelstand begrüßt den Fortfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung. Vom 25. Juli 2001 an wird nach fast 70 Jahren endlich die Rolle des Verbrauchers ebenso wie die Flexibilität der Einzelhändler gestärkt. Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Dieter Härthe, in Berlin.
An die Konzerne des Großhandels appellierte Härthe, ihre Marktmacht nicht auszunutzen. Wer den Fall des Rabattgesetzes jetzt nutzen will, um in einem ruinösen Preiswettbewerb kleinere und mittlere Unternehmen vom Markt zu verdrängen, muss mit Klagen rechnen, sagte Härthe. Das Ausnutzen solcher Monopolstellungen könne als sittenwidriges Verhalten und Benachteiligung im Wettbewerb gegenüber den anderen Marktteilnehmern, die diese Möglichkeit nicht haben, ausgelegt werden. Sollten Konzerne gegen das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkuhgen (GWG) verstoßen, wären Klagen denkbar. Härthe: In diesem Fall würde der BVMW den Einzelhandel in einem Musterprozess unterstützen.
Die kleinen und mittleren Unternehmen forderte BVMW-Hauptgeschäftsführer Härthe auf, ihre Kunden mit noch mehr Serviceleistungen und größeren Vergünstigungen zu umwerben, als es bislang der Fall war. Zugleich riet er der mittelständische Wirtschaft, gemeinsam kreative Kundeninstrumente zu schaffen, um die Kundentreue vor allem im Einzelhandel zu belohnen.
Einschließlich seiner Partnerverbände spricht der BVMW für mehr als 150.000 Unternehmen mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten.
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