BVR fordert nachgelagerte Besteuerung von Sparbeiträgen und Kapitalerträgen
(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Bankeinlagen im Rahmen des Altersvermögensaufbaugesetzes zu fördern. Damit sei eine wesentliche Forderung des BVR berücksichtigt worden. Der BVR betont erneut die Notwendigkeit, die gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung durch eine private zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ergänzen. BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister freut sich, mit dem "VR-Vorsorgeplan" bzw. dem "VR-Bonusplan" ein etabliertes Produkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken anbieten zu können, das zukünftig zu den gesetzlich geförderten Altersvorsorgeprodukten gehören wird. "Wir müssen lediglich ein bereits vorhandenes Produkt an die geplanten gesetzlichen Erfordernisse anpassen", so Pleister.
Über den Ansparplan kann der Sparer über einen Zeitraum von maximal 25 Jahren etwa monatlich oder jährlich einen von ihm gewünschten Betrag ansparen. Über den Auszahlplan erhält der Kunde eine regelmäßige Rente. Die Auszahlung kann mit vollständigem oder teilweisem Kapitalverzehr oder nur aus den Zinsen erfolgen.
"Die Erträge aus diesem anpassungsfähigen Vorsorgesparen sind durchaus konkurrenzfähig und zudem sehr attraktiv", betont der BVR-Präsident. Bei einer monatlichen Einzahlung von beispielsweise 100 Mark könne sich das eingezahlte Gesamtkapital in Höhe von 30 000 Mark bei einer angenommenen Laufzeit von 25 Jahren je nach Höhe des Zinssatzes und durch Zinseszinseffekte weit mehr als verdoppeln. Mit den geplanten umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten wäre der Ertrag noch weitaus größer. Mit dem "VR-Vorsorgeplan" / "VR-Bonusplan" entstünden dem Anleger keine Kosten und kein Risiko. Dies mache das Produkt im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten für einen sicheren und preiswerten Vermögensaufbau besonders interessant.
Volksbanken und Raiffeisenbanken könnten ihren Kunden den modifizierten Sparplan anbieten, sobald die Gesetzeslage eindeutig sei. Dies werde voraussichtlich frühestens im März 2001 der Fall sein. Bis dahin würden Ergänzungen in das Produkt eingearbeitet, die die Bedingungen an einen förderungswürdigen Altersvorsorgevertrag erfüllten. Dies seien einige Voraussetzungen, die es erlaubten, den Vorsorgeplan auch über eine Laufzeit von mehr als 25 Jahren hinaus anzubieten. Weiter werde noch die Möglichkeit geschaffen, Sonderbeträge einzuzahlen. Auch die Informationspflicht müsse ausgebaut werden.
Abschließend betonte Pleister die Notwendigkeit einer nachgelagerten Besteuerung von Sparbeträgen und Kapitalerträgen: "Dies erhöht das Sparpotential der Anleger deutlich und ist daher für die private Altersvorsorge unerlässlich." Es sei zu hoffen, dass die Bundesregierung entsprechende Beschlüsse zeitig fälle.
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