bvse befürchtet Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit / EuGH lässt ausschreibungsfreie Auftragsvergabe zwischen Kommunen zu
(Bonn) - Auf Kritik des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) getroffen, der einen 20-Jahres Vertrag aus dem Jahre 1995 zwischen den vier niedersächsischen Landkreisen Rotenburg (Wümme), Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade mit der Stadtreinigung Hamburg betraf. Dieser hatte die Entsorgung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage Rugenberger-Damm zum Gegenstand und war ohne vorherige Ausschreibung geschlossen worden.
Die Europäische Kommission war der Auffassung, dass dieses Vorgehen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens und ohne europaweite Ausschreibung gegen europäisches Rechts verstößt und hatte von daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dieser Argumentation ist der EuGH nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung ist unter drei Voraussetzungen dieses Vorgehen gerechtfertigt: Es muss sich zum einen um die Erfüllung einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe handeln, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängt. Zum anderen dürfen ausschließlich öffentliche Stellen ohne private Kooperationspartner beteiligt sein. Schließlich muss die Zusammenarbeit auf vertraglicher Grundlage oder einer institutionalisierten Rechtsform beruhen.
Der bvse bedauert diese Entscheidung, weil dadurch die Möglichkeiten für die private Entsorgungswirtschaft de facto eingeschränkt werden. "Nachdem es in den Beratungen zur Novelle des Vergaberechtes zwar gelungen ist, die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit zu verhindern, sehen wir uns nun mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert", erläutert bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst.
Mit Sorge sieht der bvse, dass dieses Urteil der Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit den Boden bereiten könnte. Allerdings weist Hurst darauf hin, dass die vorgenommene Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit vom EuGH in einer besonderen Fallkonstellation vorgenommen wurde. Es ging um die thermische Abfallbehandlung aus den beteiligten Landkreisen. Dieser Fall dürfte, so die bvse-Justiziarin, grundsätzlich anders zu bewerten sein als eine Zusammenarbeit im Bereich des Sekundärrohstoffmanagements.
Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999
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