Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse begrüßt Neuregelung / Kfz-Brief wird bald durch die BAFA eingezogen

(Bonn) - Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag (20. Februar 2009) mitteilte. Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es künftig nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diese Entscheidung. "Wir haben diese Forderung schon in den ersten Gesprächen im Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Leider wurde die Mißbrauchsgefahr damals nicht in ausreichendem Maße erkannt. Insofern ist die Neuregelung überfällig und notwendig und wird von uns uneingeschränkt begrüßt", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V..

Mit dieser Neuregelung könne nun verhindert werden, dass die Altfahrzeuge an den zertifizierten Demontagebetrieben vorbei ins Ausland verschoben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Pressestelle Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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