bvse begrüßt Teilfortschritt bei ElektroG-Novelle – warnt aber vor verpassten Chancen
(Bonn) - Die Recyclingwirtschaft zeigt sich erleichtert, dass das Bundeskabinett die aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ins Stocken geratene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erneut aufgegriffen hat, erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Besonders begrüßt wird die geplante Neuregelung zur sicheren Annahme batteriebetriebener Altgeräte an Wertstoffhöfen – ein dringend notwendiger Schritt zur Vermeidung von Brandrisiken.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Elektroaltgeräte mit eingebauten Akkus künftig ausschließlich von Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entgegengenommen und einsortiert werden dürfen. „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung geltender Gefahrgutvorschriften und ein Meilenstein für mehr Sicherheit in den Entsorgungsanlagen“, so bvse-Experte Andreas Habel.
Trotz dieses positiven Signals kritisiert die Recyclingwirtschaft, dass der Gesetzentwurf insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibt. Insbesondere bei der Ausweitung der Herstellerverantwortung bleibe der Entwurf vage: „Verbindliche Vorgaben für ein recyclinggerechtes Produktdesign fehlen ebenso wie eine klare Kostenbeteiligung der Hersteller bei Schäden durch unsachgemäße Entsorgung ihrer Produkte“, so die bvse-Einschätzung.
Ein besonders drängendes Problem bleibt weiterhin ungelöst: Elektronische Einweg-Zigaretten mit integrierten Lithium-Batterien landen in wachsendem Maße in Haushaltsabfällen und führen dort immer wieder zu Bränden. Die Vorstellung des Gesetzgebers, dass diese Wegwerfprodukte – ohne jegliche Pfandregelung – freiwillig durch die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Handel zurückgebracht werden sollen, ist völlig realitätsfern. „Diese Regelung ignoriert das tatsächliche Nutzerverhalten und birgt erhebliche Risiken für die Entsorgungswege“, kritisiert Andreas Habel. Die Recyclingwirtschaft fordert deshalb ein konsequentes Verbot dieser Produkte – nach dem Vorbild von Belgien, Frankreich und Großbritannien, die bereits regulatorisch gegen diesen gefährlichen Entsorgungstrend vorgegangen sind.
Der bvse sieht die Novelle daher nur als einen Zwischenschritt. Eine grundlegendere Reform muss noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden.
Ziel müsse es sein, Sammelmengen zu steigern, die Sammelqualität zu verbessern und die Sicherheit im Entsorgungssystem zu gewährleisten. Hierzu gehören aus Sicht der Branche eine flächendeckende Einführung eines Batteriepfandes sowie die Etablierung eines herstellerfinanzierten Fonds, der im Schadensfall greift – vergleichbar mit dem bereits existierenden Einwegkunststofffondsgesetz.
„Ohne weitergehende ordnungspolitische Maßnahmen wird es nicht gelingen, das Risiko durch brandgefährliche Lithium-Batterien wirksam zu begrenzen“, so das Fazit von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Quelle und Kontaktadresse:
(bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Jörg Lacher, Leiter(in) Politik und Kommunikation, Fränkische Str. 2, 53229 Bonn, Telefon: 0228 988490