bvse fordert Berücksichtigung hoher Standards bei der Altölaufbereitung
(Bonn/Berlin) - Bei der Novellierung der Altöl-Verordnung müssen unbedingt die hohen Standards der Altölaufarbeitung beachtet werden, die in der Vergangenheit von der deutschen mittelständischen Recycling- und Entsorgungswirtschaft entwickelten wurden. Dies forderte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Bonn/Berlin, Dr. Beate Kummer, bei der Anhörung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung am 19. März im Bundesumweltministerium in Bonn.
Das gilt laut Kummer besonders für die stoffliche Verwertung durch die Gewinnung sekundärer Rohstoffe aus dem Altöl und der Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Altöls. Alle Verfahren zur Aufarbeitung, bei denen Basisöle entstehen würden oder eine sonstige stoffliche Verwertung des Altöls zu Sekundärrohstoffprodukten stattfinde, müssten in die geplante Subventionierung einbezogen werden, fordert die bvse-Geschäftsführerin, deren Verband mehr als 600 meist mittelständische Unternehmen der Recyclingwirtschaft vertritt
Bei der geplanten wirtschaftlichen Förderung der Aufarbeitung aufgrund einer Förderrichtlinie muss sichergestellt sein, dass entsprechend den Vorgaben der europäischen Altölrichtlinie die gewährten Subventionen weder zu nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen führen noch künstliche Handelsströme geschaffen werden, so Kummer. Sie bedauerte, dass der Inhalt der Förderrichtlinie bisher noch nicht offiziell bekannt sei und die Auswirkungen aufgrund der zu bestimmenden Höhe der Förderung und der Voraussetzungen für die Gewährung noch nicht abgeschätzt werden könnten.
Da die Förderrichtlinie die vorgesehenen Regelungen in der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung flankieren soll und erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Altölentsorgung haben wird, ist es bedauerlich, dass das Ministerium den Entwurf der Förderrichtlinie nicht in das Anhörungsverfahren einbracht habe, kritisierte Kummer. So könnten weder die Auswirkungen der Förderrichtlinie noch die Wechselwirkungen zwischen der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung und der Förderrichtlinie beurteilt werden.
Der bvse geht nach den bisherigen Informationen davon aus, dass sich die Förderhöhe nach der Höhe der Verluste aufgrund der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten richtet. Dies erscheine jedoch fragwürdig zu sein, da gerade die Herstellung von Basisölen mittels innovativer Technik wirtschaftlich gefördert werden sollte; dies gelte nach entsprechender Änderung der europäischen Altölrichtlinie auch für weitere ökologisch sinnvolle Verwertungsverfahren.
Zur Novellierung der europäischen Altölrichtlinie erklärte Kummer, dass die dort aufgeführte Feststellung, wonach die Aufbereitung wegen den damit verbundenen Energieeinsparungen im allgemeinen die rationellste Altölnutzung darstellen soll, aufgrund neuer ökologischer Erkenntnisse und innovativer Technik überholt sei.
Es muss daher das kurzfristige Ziel sein, die europäische Altölrichtlinie an den neuesten Stand der Technik und an die wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse anzupassen, sagte sie. Die Diskriminierung von modernen, ökologisch sinnvollen Verwertungsverfahren durch veraltete Regelungen des europäischen Rechtes müsse auf ein Minimum begrenzt werden. Der bvse werde daher Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Änderung der europäischen Altölrichtlinie aktiv unterstützen.
Entsprechend dem Stand der Erkenntnisse zur ökologischen Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Verwertungstechnologien sollte sich deshalb die Novelle nicht nur auf die wörtliche Umsetzung der EG-Richtlinie beschränken sondern auch die vorrangigen Grundsätze der EG-Abfallrahmenrichtlinie 75/442 und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zum Verhältnis der stofflichen und energetischen Verwertung berücksichtigen, so die bvse-Geschäftsführerin.
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