bvse legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein / Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur gewerblichen und haushaltnahen Sammlung von Abfällen zur Verwertung liegen vor
(Bonn) - Die mit Spannung erwarteten Urteilsgründe der BVerwG-Entscheidung vom 18. Juni 2009 liegen inzwischen vor. Das Urteil hatte die Möglichkeiten für die gewerbliche Sammlung von Abfällen zur Verwertung bei privaten Haushalten massiv eingeschränkt.
Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. hält an seiner Kritik an dem Urteil auch nach Prüfung der Urteilsgründe uneingeschränkt fest. Wie bvse-Präsident Burkhard Landers heute (14. August 2009) deutlich machte, wendet sich sein Verband strikt dagegen, dass Altpapier als international gehandelter Sekundärrohstoff unter die kommunale Daseinsvorsorge falle.
Landers: "Wir wollen eine faire Partnerschaft zwischen Kommunen und privater Recycling- Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft. Das kann aber nicht so funktionieren, dass private Unternehmen mit einem Federstrich aus dem Markt ausgeschlossen werden können. Das ist eine Fehlentwicklung, die im krassen Widerspruch zu unserer Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft steht."
Der bvse ist davon überzeugt, dass das Urteil den freien Warenverkehr und die Wettbewerbsfreiheit in völlig unzulässiger Weise einschränkt. Von daher, so kündigte der Verband an, werde er umgehend Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen.
bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst sieht ausreichende Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Beschwerde. Mit der Freiheit des Warenverkehrs, der auch für Abfälle zur Verwertung Geltung beansprucht, habe sich, so kritisiert Hurst, das Gericht inhaltlich gar nicht auseinandergesetzt.
Hinsichtlich der Wettbewerbsregeln sieht es die Ausnahmebestimmung des EG-Vertrages - Artikel 86 Absatz 2 EGV - als gegeben an. Danach gelten die Vorschriften des EG-Vertrages für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, nur, soweit ihre Anwendung nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert.
Manuela Hurst: "Vor allem die Annahme, die Altpapierentsorgung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, halten wir für grundverkehrt. Dies mag auf die Restmüllabfuhr an privaten Haushalten zutreffen, nicht aber auf die getrennt bereit gestellten Fraktionen. Dies wollen wir auch für die anstehenden Diskussionen um die Neufassung des KrW-/AbfG im Zuge der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie klargestellt wissen. Von daher haben wir uns entschlossen, Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen."
Quelle und Kontaktadresse:
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