bvse sieht sich voll bestätigt / REMONDIS und Tönsmeier dürfen Abfallwirtschaft Köthen nicht übernehmen / OLG Düsseldorf hat abschließend entschieden
(Bonn) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerden von REMONDIS und Tönsmeier gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 16. November 2004 zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme der Abfallwirtschaft Köthen durch die Firmen REMONDIS und Tönsmeier untersagt. Beide Unternehmen legten gegen diese Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde ein, die jetzt abschließend zurückgewiesen wurde.
Demnach dürfen REMONDIS und Tönsmeier nicht, wie beim Bundeskartellamt angemeldet, gemeinsam die Gesellschaftsanteile an der Abfallwirtschaft Köthen übernehmen. Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. war in diesem Verfahren beigeladen und hat durch seine Beiträge im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen darauf hingewirkt, dass eine weitere Konzentration auf dem Entsorgungsmarkt zulasten kleiner und mittelständischer Unternehmen verhindert wird.
Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer machte deutlich, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf grundsätzliche Bedeutung für die zukünftige Bewertung der abfallwirtschaftlichen Märkte in Deutschland habe. Er begrüßte in seiner ersten Stellungnahme die Entscheidung der Düsseldorfer Richter. „Damit ist zum einen eine drohende und ungesunde Marktkonzentration verhindert worden. Auf der anderen Seite ist das systematische Vorgehen des Bundeskartellamts im Ergebnis bestätigt worden, was insgesamt mehr Transparenz im Markt bedeuten kann“, hob Fischer hervor. Der bvse-Hauptgeschäftsführer wies jedoch auch darauf hin, dass die schriftliche Begründung des Oberlandesgerichts noch nicht vorliege und eine gründliche Bewertung durch den bvse seriöser Weise noch nicht vorgenommen werden könne. Das Ergebnis sei jedoch für den bvse ein „positives Signal“.
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Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Jörg Lacher, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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