Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse teilt mit: Neuer Mindestlohn von 8,33 Euro gilt ab November

(Bonn) - Ab dem 1. November 2011 wird der Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft von 8,24 Euro auf 8,33 Euro pro Stunde angehoben. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. heute seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben mit.

Die Mindestlohnregelung gilt für alle Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche, auch für diese, die tarifungebunden sind, denn der Mindestlohn ist vom Bundeskabinett am 19. Oktober 2011 per Bundesverordnung für allgemeinverbindlich erklärt worden. Auch tarifungebundene Unternehmen der Branche sind damit verpflichtet, den Mindestlohn an ihre Mitarbeiter zu zahlen.

Der Änderungstarifvertrag enthält außerdem eine vom bvse immer wieder ge-forderte Regelung, die auch im Falle des Mindestlohns eine Anwendung von Zeitkonten zulässt. Danach können geleistete Arbeitsstunden von über 165 Stunden in einem Kalendermonat auf das persönliche Arbeitszeitkonto gebucht werden. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten nach dem Entstehungsmonat muss dann ein Ausgleich durch Entgeltung oder bezahlte Arbeitsbefreiung erfolgen.

Der Änderungstarifvertrag zum Mindestlohntarifvertrag gilt bis zum 31. März 2012.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Pressestelle Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(cl)

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