BWE zum Verwaltungsgerichtsurteil zum Ausbau der WindEnergie
(Kiel) - Der Bundesverband WindEnergie e. V. nimmt Stellung zum gestrigen Urteil am Schleswiger Verwaltungsgericht:
"Wir halten das Moratorium in der jetzigen Situation grundsätzlich für ein notwendiges Instrument zur Erstellung einer einheitlichen Landesplanung, die sich an den Klimaschutzzielen des Landes orientiert", Marcus Hrach, Landesgeschäftsführer Bundesverband WindEnergie Schleswig-Holstein. Aktuell werden nur sehr wenige bis keine Ausnahmegenehmigungen in Schleswig-Holstein erteilt. Und ab 2018 können nur noch Windprojekte mit einer entsprechenden Genehmigung an den bundesweiten Ausschreibungen teilnehmen, was eine gravierende Benachteiligung schleswig-holsteinischer Projekte im bundesweiten Bieter-Wettbewerb mit sich bringt.
Marcus Hrach weiter: "Damit findet die Energiewende ab sofort ohne Schleswig-Holstein statt. Das gefährdet konkret Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein."
Kontakt:
Jana Lüth
Bundesverband Windenergie (BWE)
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 - 90 860 170
E-Mail: j.lueth@wind-energie.de
Internet: http://www.windenergie-sh.net
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Pressestelle
Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410
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