Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

@BWEeV: Nachgefragt: Dr. Jan Thiele über die aktuelle Entscheidung zum #Windkraft-#Moratorium @Brandenburg

(Berlin) - Stoppt der Windkraftausbau nun auch in Brandenburg?

Der brandenburgische Landtag hat am 10. April das neue Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Erfahren Sie auf unserem BWE-Praxistag alles zu den Hintergründen, welche Konsequenzen sich daraus für die Branche ergeben und wie Ihre Handlungsoptionen aussehen:

BWE-Praxistag: Windkraft-Moratorium Brandenburg: Konsequenzen für die Branche und Handlungsoptionen
8. Mai 2019 in Potsdam
Zum Programm: https://www.bwe-seminare.de/ptm/programm

Im Vorfeld haben wir mit Dr. Jan Thiele, Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte, über die Auswirkungen auf die Windbranche gesprochen.

Herr Dr. Jan Thiele ist seit 2016 Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte. Hier berät er Vorhabenträger, Behörden und öffentliche Körperschaften in Fragen des Öffentlichen Rechts insbesondere im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen.

Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Potsdam im Fachbereich Bauingenieurwesen und Mitglied des BWE.

Herr Dr. Thiele, die Branche ist unruhig: Inwieweit wird das kürzlich in Brandenburg verabschiedete Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung Auswirkungen auf die Windbranche haben?

Dr. Jan Thiele: Das mit dem Gesetz beschlossene Moratorium stellt einen erheblichen Eingriff in die "Planungsfreiheit" der Unternehmen dar und wird den erforderlichen Ausbau der Windenergie in den betroffenen Planungsregionen ausbremsen. Für die Branche wird es vor diesem Hintergrund darauf ankommen, wie die zuständigen Behörden das Gesetz anwenden werden bzw. ob und inwieweit es gelingt, die im Gesetz bzw. der Gesetzesbegründung vorgesehenen Ausnahmen zu nutzen.

Können Sie die für die Windbranche relevanten Regelungen des Gesetzes bitte kurz erläutern?

Dr. Jan Thiele: Das Gesetz soll zum einen die Akzeptanz stärken, indem auch kleinere Gemeinden über Regionalpläne mitentscheiden können. Zum anderen soll zur Plansicherung die Genehmigung von WEA für die Dauer von 2 Jahren unzulässig sein, wenn sich ein Regionalplan zur Steuerung der Windenergienutzung durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes als unwirksam erweist und der Beschluss öffentlich bekannt wurde, einen neuen Regionalplan aufzustellen.

In welchen Planungsregionen werden die Regelungen des neuen Gesetzes Anwendung finden?

Dr. Jan Thiele: Das Moratorium gilt in den Planungsregionen, in denen die Regionalpläne erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Aktuell betrifft dies die Region Havelland-Fläming. Normenkontrollklagen sind jedoch auch gegen die derzeit wirksamen Regionalpläne Lausitz-Spreewald (zu diesem Plan findet im Mai die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht statt), Uckermark-Barnim und Oderland-Spree anhängig, die dasselbe Schicksal ereilen könnte.

Vielen Dank für das Interview!

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Dann freuen wir uns, Sie auf dem Praxistag begrüßen zu dürfen!

Bei Interesse an der Teilnahme erreichen Sie unser Teilnehmermanagement unter:

Tel. +49 (0)30 / 20164-222
E-Mail seminare@wind-energie.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

(df)

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