Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BW IHK)

BWIHK zur Novellierung der Landesbauordnung

(Stuttgart) - "Ein Umbau des Landesbaurechts ist eingeleitet. Es ist zwar noch nicht der Inbegriff eines modernen Baurechts, aber mit der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens wird das Fundament für schnellere und unbürokratischere Verfahren gelegt", kommentiert Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) die am 4. November 2009 vom Landtag beschlossene neue Landesbauordnung.

Die IHK-Organisation begrüßt die Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens, der Anwendungsbereich dieses neuen Verfahrens ist jedoch noch zu eng gefasst. Richtige Wirkung wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren, das keine Prüfung des Bauordnungsrechts mehr kennt und für das eine verkürzte Bearbeitungszeit von einem Monat gilt, erst dann entfalten, wenn dieses für alle Bauvorhaben Anwendung findet, die keine Sonderbauten sind. Diese Ausweitung der Anwendung, die in Bayern bereits erfolgreich praktiziert wird, fordern die Industrie- und Handelskammern als nächsten Schritt auch für Baden-Württemberg. "Bei unkomplizierten, unstreitigen Bauvorhaben sind Unternehmen auf die Möglichkeit einer schnellen unbürokratischen Verfahrensabwicklung angewiesen. Das Baurecht gehört schließlich zu den wichtigsten Standortbedingungen für Unternehmen", so BWIHK-Präsident Bechtold.

Erfreulich ist, dass das neue vereinfachte Genehmigungsverfahren und das bereits bestehende Kenntnisgabeverfahren, das bislang nur auf Wohngebäude bezogen war, nun grundsätzlich auch bei gewerblichen Bauten Anwendung finden kann. Auf Anregung der Kammern besteht dabei ein Wahlrecht - nach wie vor wird ein Bauherr auch die Rechtmäßigkeit seines Bauvorhabens im üblichen Genehmigungsverfahren prüfen lassen können. Im Regelfall wird es aber keinen Grund geben, nicht die schnellen, einfacheren und kostengünstigeren Verfahrensalternativen in Anspruch zu nehmen.

Im Interesse beschleunigter Verfahrensabwicklungen ist ferner sehr zu begrüßen, dass die Frist für behördliche Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren von zwei auf einen Monat verkürzt wird und ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen einer Gemeinde durch die Genehmigungsbehörde ersetzt werden kann. Diese neuen Regelungen sorgen für eine merkliche Straffung des Verfahrens und verhindern unnötige zeitliche Verfahrens-verzögerungen.

Die Forderung der IHK-Organisation, generell für alle Baugenehmigungsverfahren eine Bearbeitungsfrist von einem Monat vorzusehen, wurde nicht aufgegriffen. Die weiterhin im regulären Baugenehmigungsverfahren geltende Bearbeitungszeit von zwei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen ist angesichts der Einsatzmöglichkeiten IT-gestützter Verfahren nicht mehr zeitgemäß. "Auch hier bleibt Baden-Württemberg hinter Bayern zurück", so die Einschätzung von Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Die IHK Ulm hat im Rahmen einer Wertanalyse mit der Führungsakademie Baden-Württemberg die Verfahren in Bayern und Baden-Württemberg verglichen. Auf dieser Basis hat der BWIHK Vorschläge zur Novellierung gemacht.

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg begrüßen ausdrücklich die erfolgten Vereinfachungen des materiellen Baurechts, vor allem des Abstandsflächenrechts, sehen aber weiterhin Potenzial für Vereinfachungen und eine weitere Entschlackung. "Diese gilt es in den nächsten Jahren weiter zu verfolgen", so Sälzle abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) Michael Deffner, Geschäftsführer Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22550060, Telefax: (0711) 22550077

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