Carbon-Leakage-Schutz: Für den Gartenbau ein bürokratisches Unding
(Berlin) - Die beschlossenen Vereinfachungen beim europäischen CO2-Grenzausgleich gehen an den Bedürfnissen der hiesigen Gartenbaubetriebe vorbei. Denn obwohl der energieintensive Unterglas-Gartenbau in Deutschland von der nationalen CO2-Bepreisung hochgradig betroffen ist, sind die Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz weiterhin offen.
Die Bundesregierung hatte nach der Genehmigung der Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz für den Gemüsebau-Unterglas und für den Pilzkulturanbau die Dokumente nach Brüssel zur endgültigen Genehmigung durch die EU-Kommission weitergeleitet. Deren Antwort steht immer noch aus. Damit können die Betriebe weiterhin keine Ausgleichsmaßnahmen beantragen.
„Seit fast drei Jahren warten unsere Anträge auf abschließende Bewertung, seit Anfang 2024 durch die EU-Kommission. Das ist in der Klimatransformation ein bürokratisches Unding. Die Wirtschaftskraft des Gartenbaus wird unnötig geschwächt“, betonte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär.
Statt eines Beharrens auf bürokratischen Formalismen dürfe dem klein- und mittelständisch geprägten Gartenbau mit seinen wichtigen Beiträgen zur Ernährung und zur Lebensqualität keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden, so Brinkjans.
Bestätig sieht sich der ZVG durch die Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz beim EU-Rat in Brüssel, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zur obersten Priorität erklärt, eine regelrechte Regulierungswut angeprangert und dringenden Handlungsbedarf angemahnt hat. Dem schließt sich der ZVG uneingeschränkt an.
Hintergrund:
Das CO2-Grenzausgleichssystem soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder verlagern, in denen weniger strenge Klimaschutzregeln gelten – das sogenannte Carbon Leakage. Der ZVG hat im April 2022 fristgerecht Anträge auf Anerkennung als beihilfeberechtigte Teilsektoren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht, und zwar zum Zierpflanzenbau-Unterglas, Gemüsebau-Unterglas, Pilzkulturanbau.
Das damalige Bundeswirtschaftsministerium hatte im November 2024 mitgeteilt, dass der Antrag auf Anerkennung für den Zierpflanzenbau – mit einer fragwürdigen formalen Begründung - abgelehnt wurde. Für den ZVG völlig unverständlich.
Die abschließende Bewertung der Anträge für den Gemüsebau-Unterglas und den Pilzkulturanbau steht noch aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 200065-0
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


