Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Caritas-Tarifpartner: Klare Position der CDU wird erwartet / Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas fordert die Beteiligung der Gremien des Dritten Weges bei der Festsetzung allgemein verbindlicher Lohnuntergrenzen

(Freiburg) - Der Kompromiss des CDU-Bundesvorstands zum Bundesparteitag der CDU vom 13. bis 15. November 2011 sieht es als notwendig an, allgemein verbindliche Lohnuntergrenzen in den Bereichen einzuführen, in denen keine Tarifverträge bestehen und deshalb das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit nicht greift. Die AK Caritas begrüßt, dass die CDU hier nun auch Regelungsbedarf anerkennt.

Der Kompromiss des Bundesvorstandes der CDU sieht, durch Tarifparteien verhandelte, Lohnuntergrenzen vor. Als Tarifpartei im materiellen Sinn ist auch die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas zu verstehen. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen für über 500.000 Beschäftigte in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.

Im Bereich der sozialen Dienstleistungen gehört die Caritas zu den größten Anbietern. Sie bezahlt gut und will das auch weiterhin tun. Lohnuntergrenzen können helfen, den Wettbewerb wieder stärker über Qualität als über Tarife zu führen. Lohnuntergrenzen im Sozialmarkt dürfen nicht ohne die Caritas festgesetzt werden. Für alle Branchen, in denen Gremien des Dritten Weges Arbeitsbedingungen festsetzen, muss die diskutierte Kommission der Tarifpartner um einen Sonderweg entsprechend der Pflegebranche erweitert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

(cl)

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