Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

CCS gezielt statt grenzenlos einsetzen, Meere wirksamer schützen

(Berlin) - Kommende Woche soll nach aktueller Kabinettszeitplanung das Bundeskabinett über die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) entscheiden. Der NABU kritisiert die Öffnung der Speichermöglichkeit für die Energieerzeugung aus Gaskraftwerken und warnt vor einem Freifahrtschein für die fossile Industrie. Zugleich fordert der NABU, dass natürliche Senken gestärkt und Naturschutzmaßnahmen beschleunigt werden müssen, um die zusätzliche Belastung durch weitere Infrastruktur für die CO₂-Speicherung kompensieren zu können.

„Die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid, also das sogenannte Carbon Capture and Storage, kurz CCS, ist immer die letzte Lösung“, sagt Dr. Steffi Ober, Leiterin Transformation beim NABU-Bundesverband. Der NABU spricht sich dafür aus, CCS nur gezielt und eng begrenzt dort einzusetzen, wo bisher keine emissionsfreien Lösungen vorhanden sind, beispielsweise in der Zement- und Kalkindustrie oder bei der Müllverbrennung. „CCS darf kein Freifahrtschein dafür sein, die fossile Energiegewinnung in die Zukunft zu verlängern, und genau das ist hier die Gefahr“, so Ober.

Nach Meinung des NABU könnte CCS für unvermeidbare Restemissionen nur dort Anwendung finden, wo die Speicherung wirtschaftlich und vor allem naturverträglich darstellbar ist. „Die Diskussion ist dabei zu stark aufs Meer fokussiert. Bereits heute leiden die Nord- und Ostsee unter Übernutzung, Schadstoffeinträgen und dem starken Ausbau der Offshore-Windenergie. Wenn eine Belastung durch weitere Infrastruktur hinzukommen soll, muss zuerst eine Entlastung an anderer Stelle stattfinden, um die Meere als Naturraum und größte natürliche Kohlenstoffsenke zu erhalten“, fordert Dr. Kim Detloff, Leiter Meeresschutz beim NABU.

Auch den geplanten Vorrang für CO₂-Pipelines im sogenannten überragenden öffentlichen Interesse lehnt der NABU entschieden ab. „Die notwendige Abwägung ist dann nicht mehr möglich“, sagt Ober. „Das schafft Rechtsunsicherheit und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz der Projekte, weil öffentliche Beteiligungsverfahren ausgehebelt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Charitéstr. 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 284 984-0

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