Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

CDH für Beibehaltung der mündlichen Zollanmeldung

(Berlin) - Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Berlin, hat sich ausdrücklich gegen den geplanten Wegfall der mündlichen Zollanmeldung in den Durchführungsvorschriften zum modernisierten Zollkodex ausgesprochen.

In einer Stellungnahme zusammen mit dem BGA hat die CDH ihre Position verdeutlicht. Bislang räumen deutsche Zollbehörden Unternehmen, die in Drittstaaten exportieren, die Möglichkeit ein, für gewerblich auszuführende Waren im Wert von unter 1.000 Euro eine mündliche Zollanmeldung abzugeben. Diese Verfahrenserleichterung ergibt sich aus den Artikeln 225, 226 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten wie beispielsweise Österreich, Belgien, Italien, Frankreich und Spanien wird den Unternehmen in ähnlicher Form die Möglichkeit geboten, ihre Im- und Exportsendungen mündlich anzumelden.

Diese Verfahrenserleichterung wird in erster Linie von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt. Ohne Berücksichtigung der Wertschwelle melden Großunternehmen häufig zwar alle Verkäufe an, jedoch nutzen auch Großunternehmen vermehrt die mündliche Zollanmeldung bei schwierig zu erfassenden Geschäftsvorgängen, die ohne Rechnung abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich z.B. um Expresslieferungen von Ersatzteilen, Mustersendungen, Dokumentenlieferungen, Retouren, Reparaturen ohne Berechnung und Geschenksendungen.

Mit der Anwendung des Modernisierten Zollkodex der EU, welche spätestens ab dem 24. Juni 2013 erfolgen muss, droht diese Verfahrenserleichterung zu entfallen. So ist die Erleichterung für gewerbliche Lieferungen im Entwurf zu den Modernisierten Zollkodex - Durchführungsvorschriften Artikel 522-4-02 nicht mehr enthalten, obwohl der verabschiedete Modernisierte Zollkodex dieser Verfahrenserleichterung nicht entgegensteht und die Zollbehörden eine mündliche Zollanmeldung gemäß Artikel 107 Abs. 2 des Modernisierten Zollkodex sogar explizit akzeptieren können.

Speziell der deutsche Mittelstand ist von einem Wegfall der Verfahrenserleichterungen berührt, da hierzulande fast 90 Prozent aller im Außenhandel tätigen Unternehmen von der Neuregelung bei Kleinsendungen in Drittstaaten erheblich betroffen wären.

Eine bundesweite Umfrage der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ergab, dass durchschnittlich 14 Prozent der Ein- und Ausfuhren in den Unternehmen mit einer mündlichen Anmeldung abgegeben werden. In Verbindung mit den Ergebnissen des Jahresberichts 2009 der "Customs Policy Group" vom 04.05.2010, der für Deutschland 61 Millionen schriftliche oder elektronische Ein- und Ausfuhrabfertigungen ausweist, ergibt sich eine geschätzte Zahl der mündlichen Anmeldungen allein in Deutschland von ca. 9 Millionen.
Nach Schätzungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages würde der Wegfall der Möglichkeit zur mündlichen Zollanmeldung für deutsche Unternehmen eine bürokratische Mehrbelastung von jährlich mindestens 100 Millionen Euro bedeuten. Ergänzend zu den Kosten für die Zollanmeldung sind weitere finanzielle Belastungen infolge von Zeitverzögerungen, Maschinenstillstand, Konventionalstrafen und ähnlichem zu befürchten. Diese entstehen zwangsläufig, wenn die für eine Zollanmeldung nötigen Daten nicht rechtzeitig verfügbar sind.
Das Vorhaben der EU-Kommission widerspricht daher auch den Zielen des "Small Business Act".

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699

(wl)

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