CDU-Parteitagsbeschluss zu unerwünschten Beteiligungen widerspricht Investitionsfreiheit
(Berlin) - Drei Jahre Rechtsunsicherheit sind für ausländische Direktinvestitionen in Deutschland unzumutbar. Damit wird die Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland mutwillig aufs Spiel gesetzt. Mit diesen Worten kritisierte BDI-Präsident Jürgen Thumann den Beschluss des CDU-Bundesparteitages zu unerwünschten Beteiligungen ausländischer Staatsfonds an inländischen Unternehmen. Danach soll die Bundesregierung Unternehmensbeteiligungen von mehr als 25 Prozent aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder zum Schutz strategischer Infrastruktur verbieten können. Investoren sollen aber die Möglichkeit erhalten, eine Genehmigung zu beantragen, über die innerhalb einer bestimmten Frist entschieden wird. Nicht gemeldete Beteiligungen sollen drei Jahre lang rückwirkend untersagt werden können. Dies ist nichts anderes als die Einführung einer Genehmigungspflicht für ausländische Investoren durch die Hintertür. Welcher Investor kann für drei Jahre ein Damokles-Schwert über seinen Investitionen akzeptieren?, fragte Thumann. Der Beschluss sei ein Rückschritt gegenüber den Plänen von Wirtschaftsminister Michael Glos, der ein dreimonatiges Prüfungsrecht vorsehe.
Wir können nicht von anderen Ländern der Welt diskriminierungsfreie Investitionsmöglichkeiten einfordern, wenn wir selbst ausländischen Investoren solche unsicheren Rahmenbedingungen zumuten, mahnte Thumann.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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