CGM bleibt ohnmächtige Organisation
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kritisiert, die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) als tariffähige Vereinigung anzuerkennen. In der Praxis bleibt die CGM eine ohnmächtige Organisation, weil sie mangels Mitglieder nicht die Mächtigkeit hat, ebenbürtig mit Arbeitgebern zu verhandeln und Forderungen im Ernstfall auch im Arbeitskampf durchzusetzen, sagte der Pressesprecher der IG Metall, Georgios Arwanitidis, am Dienstag in Frankfurt. Entgegen dem Antrag der IG Metall hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt der CGM das Recht zugebilligt, weiterhin als tariffähige Gewerkschaft aufzutreten.
Die CGM habe sich in der Vergangenheit entweder durch das Abschreiben von Tarifverträgen, die die IG Metall vorher durchgesetzt habe, oder durch Gefälligkeitstarifverträge einen zweifelhaften Ruf erworben, sagte Arwanitidis. In vielen Fällen betreibe die CGM aktiv Lohn- und Sozialdumping und unterwandere geltendes Tarifrecht. Dies verkenne das BAG, wenn es sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen darauf berufe, aufgrund der Anzahl der abgeschlossenen Verträge die Gewerkschaftseigenschaft der CGM bejahen zu müssen. Würden die Arbeitgeber Hunderte von Tarifverträgen mit einer Briefkastenfirma abschließen, käme auch niemand auf die Idee, dass es sich dabei um eine Gewerkschaft handelt, sagte Arwanitidis. Entscheidend sei die Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation und die tatsächliche Anwendung der abgeschlossenen Tarifverträge. Beides sei aufgrund fehlender Strukturen und Mitglieder bei der CGM nicht gegeben. Das wäre so, wie wenn die IG Metall ihrerseits einen Arbeitgeberverband gründet und die besten Tarifverträge abschließt, sagte Arwanitidis. Dies würde zu Recht niemand ernst nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Georgios Arwanitidis, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Leuschner-Str. 79-85, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843
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